Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

 „1.    Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (1) BauGB sowie über die in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, in der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB und in der Beteiligung zur Entwurfsänderung gemäß § 4a (3) S. 4 BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 119 „Flurstraße/Östliche Hochdahler Straße“ wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 03.07.2008 wird zugestimmt. Der Flächennutzungsplan wird im Bereich „Nördliche Deller Straße“ gemäß den Darstellungen in dieser Sitzungsvorlage (24. Änderung des Flächennutzungsplans) im Wege der Berichtigung angepasst.

 

       Das Plangebiet befindet sich im Westen der Stadt Haan und wird wie folgt begrenzt:

          -   im Norden durch die Flurstraße,

          -   im Westen durch die Hochdahler Straße und die vorhandene Gewerbebebauung an der Hochdahler Straße im Nordwesten des Plangebiets,

          -   im Süden durch die Deller Straße und

          -   im Osten durch die vorhandene Wohnbebauung an der Straße Am Kauerbusch.

 

          Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 688, 850, 851, 872, 874, 876, 892 und Teilbereiche des Flurstücks 1054, Flur 42 der Gemarkung Haan.

          Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

33 Ja- und 3 Nein-Stimmen