Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1. Über die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 (1) BauGB, in der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB, in der öffentlichen Auslegung gemäß § 4a (3) BauGB i.V.m. 3 (2) BauGB sowie über die in der erneuten öffentlichen Auslegung nach § 4a (3) BauGB i.V.m. 3 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 143 „Windhövel / Neuer Markt“ wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

 

2. Der Bebauungsplan Nr. 143 „Windhövel / Neuer Markt“ in der Fassung vom 26.05.2008 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 02.04.2008 wird zugestimmt.

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 143 umfasst die Fläche zwischen dem Neuen Markt einschließlich seiner Platzfläche, der Kaiserstraße, der Schillerstraße und dem Schillerpark. Die genaue Festlegung der räumlichen Geltungsbereichen erfolgt durch die Planzeichnung.“


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig 

 

(Stv. Giebels hat nicht an Beratung und Abstimmung teilgenommen)