Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1.  Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ und der Begründung in der Fassung vom 26.05.2008 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Ortszentrum der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Dieker Straße im Norden, den oberen Neuen Markt sowie die Friedrichstraße im Osten, die Kaiserstraße im Süden und durch die Straße Neuer Markt im Westen. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.

 

2.  Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ mit der Begründung in der Fassung vom 26.05.2008 ist gemäß § 3 (2) in Verbindung mit § 13 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.  Die Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 18 für das Gebiet der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 59b/II „Stadtmitte-West“ wird gemäß dem als Anlage beigefügten Entwurf beschlossen.

 

Das Gebiet der Veränderungssperre Nr. 18 befindet sich im Ortszentrum der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Dieker Straße im Norden, den oberen Neuen Markt sowie die Friedrichstraße im Osten, die Kaiserstraße im Süden und durch die Straße Neuer Markt im Westen. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die zeichnerische Darstellung.“

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig