Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 7, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Die Einführung einer sog. "Citystreife" wird begrüßt. Die erforderlichen Mittel werden im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt. Nach den kommenden Sommerferien ist dem Rat Bericht darüber zu erstatten, wie die Erfahrungen mit der „Citystreife“ sind.

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Schneider fragt, ob das Unternehmen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beliehen werde. Wenn dies nicht der Fall sei, werde er sich zum Beschlussvorschlag enthalten, da hoheitliche Aufgaben originär von Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes auszuführen seien.

 

StORR Rennert betont, eine Beleihung des Unternehmens sei aus rechtlichen Gründen nicht möglich gewesen. Es handele sich um gut ausgebildete Personen, die einen Auftrag der Stadt erhalten.

 

Stv. Lukat fragt, ob es sich bei diesem Personenkreis um den handele, der für die Stadt Haan bereits auf der Haaner Kirmes tätig gewesen sei. Noch vor kurzem habe die Verwaltung einen Antrag der CDU-Fraktion mit der Begründung verwiesen, die Ordnungspartnerschaft mit der Polizei stärken zu wollen.

 

StORR Rennert bestätigt, dass Personen dieses Unternehmens bereits auf der Haaner Kirmes aber auch punktuell an Sommer-Wochenenden für die Stadt Haan tätig gewesen seien und man gute Erfahrungen gemacht habe. Die Polizei habe der Verwaltung klar signalisiert, keine freien Kapazitäten zur Verwirklichung einer Ordnungspartnerschaft vorhalten zu können und die Verwaltung in ihrem Ansinnen, eine „Citystreife“ zu installieren, ausdrücklich unterstützt.

 

Bgm. vom Bovert berichtet, dass die Haaner Bürger sich zunehmend verunsichert fühlten und ein Handeln erforderlich sei.

 

Stv. Janßen meint, die Jugendlichen sollten nur vom Lärmen abgehalten werden und ist der Ansicht, das Geld sei besser in der Prävention aufgehoben.

 

Stv. Sack wirft mit Blick auf die im öffentlichen Nahverkehr gelegentlich eingesetzten schwarzen Sheriffs ein, dass diese mehr Angst und Schrecken verbreiteten, als die Täter selbst. Er fragt die Verwaltung, ob man eine Stellungnahme des Amtes 51 hierzu eingeholt habe oder ob nur darüber spekuliert wurde, dass sich das Freizeitverhalten der Jugendlichen verändert habe. Auch sei der Auftrag an das Unternehmen viel zu vage formuliert, die genauen Kompetenzen der „Streife“ seien nur zu erahnen.

 

1. Bgo. Formella erklärt, es handele sich um eine im Verwaltungsvorstand abgestimmte Vorlage, die auch die Zustimmung des Amtes 51 enthalte.

 

Stv. Ruppert findet, die Sache dürfe weder dramatisiert, noch verharmlost werden. Tatsache sei der zunehmende Vandalismus im Stadtgebiet. Natürlich könne auch eine solche „Streife“ nicht alles verhindern, doch der Versuch sei es wert. Die Verwaltung habe einen Zwischenbericht für den September 2013 an den HFA zugesagt, dann könne neu diskutiert werden.

 

Stv. Schneider möchte wissen, ob die Stadt schadensersatzpflichtig werde, wenn das Unternehmen Schäden verursache.

 

StORR Rennert stellt klar, dass wie in einem Dienstleistungsvertrag der Schlechtleister in der Haftung sei. Die Stadt bleibe außen vor.

 

Stv. Zerhusen-Elker spricht sich gegen eine Vorkriminalisierung von Jugendlichen aus.

 

Stv. Abel bittet um Konkretisierung des Arbeitsauftrages an das Unternehmen insbesondere in Bezug auf das Hausrecht und die Kompetenzen der Mitarbeiter.


Abstimmungsergebnis:

 

31 Ja- und 7 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen