Beschluss:

 

Die nach Nr. 7 der Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege zu zahlende  Tagespflegegeldleistung (Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand sowie einen Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung nach § 23 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 SGB VIII) wird mit Wirkung ab 01.01.2013 mit dem Faktor 4,33 Wochen je Monat berechnet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den dadurch beim Produktsachkonto 060130.533139   entstehenden Mehraufwand in 2013 in Höhe von voraussichtlich 25.000 € im Haushaltsplan 2013 zu berücksichtigen und für die Folgejahre entsprechend fortzuschreiben.

 


Protokoll:

 

Die Verwaltung führt aus, dass die beantragte Anpassung die Stadt Haan in den kreisbezogenen Gesamtkontext eingliedere und zulässig sei, dazu jedoch ein erweitertes Kontrollsystem erforderlich sei, das zwischen allen Beteiligten erörtert und dann implementiert werde (eine Gesamtaufstellung der im Kreis Mettmann gewährten Stundensätze für Tagespflegepersonen wurde auf Anfrage der CDU-Fraktion im anschließenden Haupt- und Finanzausschuss am 26.02.2013 eingebracht und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt).


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig