Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 (01.08.2013 - 31.07.2014) wird als Ergeb­nis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2012 zu melden.

 

 


Protokoll:

 

Die Verwaltung erläutert auf Nachfragen, dass derzeit ein rechnerischer Überhang an Plätzen für über 3jährige bestünde, daher keine Ü3-Versorgungslücke erkennbar sei und die vor dem Hintergrund der erst im laufenden Kindergartenjahr geplanten Inbetriebnahme der Einrichtung "Hasenhaus" mögliche geringe Unterdeckung z.B. durch Unterbringung in der Kindertagespflege zu überbrücken sei. Die in der Planung genannten 49 auswärtigen Kinder in Haaner Kindertageseinrichtungen seien u.a. auf die Arbeitsplatzsituation der Eltern zurückzuführen und es könne davon ausgegangen werden, dass sich auswärtige Kinder in Haaner Einrichtungen und Haaner Kinder in auswärtigen Einrichtungen rechnerisch in etwa ausgleichen. Der für den Neubau eines städtischen Gebäudes für eine Kindertageseinrichtung infrage kommende Standort Bollenberg werde außerdem derzeit weiteren Prüfungen unterzogen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig