Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 (01.08.2013 - 31.07.2014) wird als Ergeb­nis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2013 zu melden.

 

 

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig