Beschluss:

 

1. Auf eine komplette Überplanung des Innenstadtbereiches wird verzichtet und sich stattdessen auf einige wesentliche Punkte konzentriert.

 

2. Auf die Umlegung der Rathauskurve wird aufgrund der hohen Kosten verzichtet.

 

3. Es gelangt die Umsetzung der Querungshilfe zur Umsetzung, die unter Punkt 2.2.3 der Vorlage und in Anlage 5 dargestellt ist, jedoch unter der Prämisse, nur einen Durchlass in den Grünstreifen einzuplanen.

 

4. Dem Bau einer Querungshilfe auf der B 228 im Bereich des Bahnhofs wird zugestimmt. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur kommenden Sitzung des BVVFA zu prüfen, ob die Querungshilfe an der Einmündung Eisenbahnstraße aus Gründen der besseren Einsehbarkeit nicht weiter östlich verschoben werden könne.

 

5. Die Verwaltung wird gebeten, bis zur kommenden Sitzung des BVVFA zu prüfen, welche alternativen Möglichkeiten zum Fußgängerschutz an der Kreuzung Martin-Luther-Straße / B 228 bestehen.

 

6. Auf eine flächendeckende Einrichtung von Radfahr- oder Schutzstreifen auf der B 228 wird verzichtet. Die Verwaltung prüft aber bis zur nächsten Sitzung des BVVFA, inwieweit Schutzstreifen in den Bereichen

 

  • vom Kreisverkehr Nordstraße bis zur Einmündung der Kampstraße    und
  • ab Höhe Stadtwerke in Richtung Hilden

 

machbar sind.


Protokoll:

 

Stv. Dürr schlägt bei der Querungshilfe auf der Kaiserstr. eine modifizierte Ausführung der Variante 2.2.3 (Anlage 5) mit nur einem Durchlass in den Grünstreifen vor. Er stellt die Frage nach dem Kostenträger der Maßnahme.

 

Bgo. Alparslan legt dar, mit etwas Verhandlungsgeschick könne der Straßenbaulastträger davon überzeugt werden, dass diese Maßnahme aus Verkehrssicherheitsgründen ohnehin hätte durchgeführt werden müssen.

 

Im Falle der geplanten Querungshilfe an der Einmündung Eisenbahnstr. erhält die Verwaltung auf Einlassung des Stv. Sack einen Prüfauftrag dahingehend, ob eine Verlegung ostwärts der Brücke aufgrund der besseren Einsehbarkeit möglich wäre.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1) einstimmig

 

zu 2) einstimmig

 

zu 3) 18 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung

 

zu 4) einvernehmlich

 

zu 5) einvernehmlich

 

zu 6) 9 Ja- und 3 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen