Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld leitet ein, der Beschluss zu dieser Vorlage sei aus rechtlichen Gründen erforderlich. Die Verwaltung sollte zur heutigen Sitzung prüfen, ob das städtebauliche Ziel in diesem Gebiet anderweitig zu erreichen sei. Ergebnis der verwaltungsseitigen Prüfung sei, dass die Begrenzungen durchaus zweckmäßig seien und daher kein anderweitiger Weg zur Erreichung der städtebaulichen Ziele gesehen werde. Da das Bauvorhaben derzeit zurückgestellt sei, bestehe die Möglichkeit, den Bebauungsplan im PlUVA erneut zur Beratung gelangen zu lassen.

 

Stv. Drennhaus bekräftigt für die SPD-Fraktion, zahlreiche Weiterentwicklungen in diesem Bereich, die bislang nicht ausreichend Berücksichtigung im Bebauungsplan fanden und die Notwendigkeit der Nachverdichtung, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan nicht umzusetzen seien, hätten zur Antragstellung im HFA geführt, die Begrenzung auf 3 Wohneinheiten zu streichen. Diesen Antrag erhalte man aufrecht.

 

Einvernehmlich wird dieser TOP zurück an den PlUVA verwiesen, nachdem die FDP-Fraktion weiteren Beratungsbedarf in dieser Sache angemeldet hat.