Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51 in der Fassung vom 18.03.2013 mit der Begründung in der Fassung vom 09.04.2013 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und Grundstücken südlich der Straße Alter Kirchplatz. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung.

2.    Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 51 in der Fassung vom 18.03.2013 mit der Begründung in der Fassung vom 09.04.2013 ist gemäß § 3 (2) i. V. m. § 4a BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB einzuholen.“

 

 


Protokoll:

 

Einleitend verweist Bgo. Alparslan darauf, dass in der Tischvorlage ein um die Bezeichnung des Plangebietes ergänzter Beschlussvorschlag nachgereicht worden sei, der in der Ursprungsvorlage irrtümlich fehle.

 

Stv. Rehm regt unter 4.1.2 der Begründung (Seite 13) die zweimalige Streichung des in Klammern stehenden Zusatzes „bis 22.00 Uhr“ an.

 

Hierzu besteht Einvernehmen.

 

AM Dr. Pech weist darauf hin, das Begründungsdatum entsprechend auf den Tag der heutigen Sitzung des PlUA zu ändern.


Abstimmungsergebnis:

 

18 Ja- und 1 Nein-Stimme