Sitzung: 09.04.2013 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 9
Vorlage: 61/107/2013/1
Beschluss:
„1./ Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162
„Niederbergische Allee“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. §13a BauGB als Bebauungsplan
der Innenentwicklung aufzustellen. Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise
die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue
Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.
2./ Den in der Sitzungsvorlage 61/107/2013
beschriebenen Planungszielen sowie der Vorentwurfsplanung entsprechend dieser
Sitzungsvorlage wird zugestimmt, sie sind dem weiteren Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans zu Grunde zu legen.“
Protokoll:
Der u.a. Änderungsantrag der CDU-Fraktion
„1./ Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162
„Niederbergische Allee“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. §13a BauGB als Bebauungsplan
der Innenentwicklung aufzustellen. Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise
die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue
Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.
2./ Den in der Sitzungsvorlage 61/107/2013
beschriebenen Planungszielen sowie der Vorentwurfsplanung entsprechend
dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt, sie sind dem weiteren Verfahren zur
Aufstellung des Bebauungsplans zu Grunde zu legen.“
kommt nicht zur Abstimmung, da der Beschlussvorschlag der
Verwaltung als der weitergehende zuerst abgestimmt und mehrheitlich angenommen
wurde.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja- und 9 Nein-Stimmen