Beschluss:

 

„1./    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

2./     Den in der Sitzungsvorlage 61/107/2013 beschriebenen Planungszielen sowie der Vorentwurfsplanung entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt, sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu Grunde zu legen.“

 

 


Protokoll:

 

Der u.a. Änderungsantrag der CDU-Fraktion

 

 

„1./    Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 162 „Niederbergische Allee“ ist gemäß § 2 (1) i. V. m. §13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufzustellen. Das Plangebiet umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke Gemarkung Haan, Flur 6, Flurstücke 1074 und 1082. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der Planzeichnung.

2./     Den in der Sitzungsvorlage 61/107/2013 beschriebenen Planungszielen sowie der Vorentwurfsplanung entsprechend dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt, sie sind dem weiteren Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans zu Grunde zu legen.“

 

kommt nicht zur Abstimmung, da der Beschlussvorschlag der Verwaltung als der weitergehende zuerst abgestimmt und mehrheitlich angenommen wurde.


Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja- und 9 Nein-Stimmen