Beschluss: zurückgestellt

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Alparslan verdeutlicht, dass der § 61 a des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ersatzlos gestrichen worden sei und somit der im Antrag angesprochenen Satzung der Stadt Haan, die sich auf diesen Passus berufe, die Rechtsgrundlage entzogen sei. Da das Land NRW hierzu in nächster Zeit aber noch einen Erlass angekündigt habe, sei die Gesetzeslage insofern noch unklar. Daher empfehle er mit einer evtl. Aufhebung der Satzung so lange zu warten, bis Rechtssicherheit vorliege.

 

Stv. Ruppert ist der Ansicht, die Stadt solle nicht von sich aus ihren Bürgen Lasten aufbürden. Die Satzung müsse so bürgerfreundlich wie möglich gehalten sein.

 

Stv. Abel erklärt für die UWG-Fraktion, maximale Transparenz für die Bürger sei auch hier die Maxime.

 

Es besteht Einvernehmen, den Antrag der Fraktion Die Linke zunächst zurückzustellen.