Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur
konzeptionellen Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen aus dem
Bundeskinderschutzgesetz vom 22.11.2011 - BKiSchG - zur Kenntnis.
2. Zur Umsetzung der konzeptionellen Ausführungen wird
- im Stellenplan 2013 wird bei Produkt
060310 „Ambulante Hilfen“ eine neue Vollzeitstelle (EG S14) eingerichtet unter
Inanspruchnahme der seit Juli 2011 vakanten Stelle 51/3 (Aufsuchende
Jugendarbeit, EG S12) und
- im Haushaltsplan 2013 bei
Produkt 060130 „Ambulante Hilfen“ ein Sachkostenansatz von 10.000 €
eingestellt.
Protokoll:
Nach eingehender Diskussion zur Wahrnehmung der Aufgabe „Aufsuchende Jugendarbeit“ und Beibehaltung der Stelle 51/3 - Aufsuchende Jugendarbeit - wird die Verwaltung in der zweiten Jahreshälfte 2013 zum Thema „Jugendarbeit“ eine Konzeption vorlegen mit den Eckpunkten „Jugendhausarbeit“, „Aufsuchende Jugendarbeit“ sowie „Schulsozialarbeit“.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig