Protokoll:

 

Stv. Drennhaus bittet darum, die in § 4 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates enthaltene Regelung, nach der Hospitanten nicht in eine Fraktion aufgenommen werden können, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

§ 56 Abs. 4 Satz 3 GO NRW verlangt eine Regelung in der Geschäftsordnung, ob Fraktionen fraktionslose Ratsmitglieder als Hospitanten aufnehmen können. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan bestimmt, dass Hospitanten nicht aufgenommen werden können. Bis zu ihrer etwaigen Änderung gilt diese Regelung.