Sitzung: 14.05.2013 Haupt- und Finanzausschuss
Protokoll:
Stv. Drennhaus bittet darum, die in § 4 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rates enthaltene Regelung, nach der Hospitanten nicht in eine Fraktion aufgenommen werden können, einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen.
Stellungnahme der
Verwaltung:
§ 56 Abs. 4 Satz 3 GO
NRW verlangt eine Regelung in der Geschäftsordnung, ob Fraktionen fraktionslose
Ratsmitglieder als Hospitanten aufnehmen können. § 4 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Rates der Stadt Haan bestimmt, dass Hospitanten nicht
aufgenommen werden können. Bis zu ihrer etwaigen Änderung gilt diese Regelung.