Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert verliest zwei Fragen.

 

Herr Terjung fragt: „Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der WZ vom 6.5. werden Sie, angesprochen auf die Möglichkeit Ihre Amtszeit zur Kommunalwahl 2014 zu beenden, mit folgenden Worten zitiert:

 

„Die Wähler haben mich bis 2015 gewählt. Warum sollte ich das Risiko eingehen, nicht mehr wiedergewählt zu werden und damit freiwillig auf mein Einkommen zu verzichten?“

 

Frage: Wie viel kostet die Stadt Haan die Bürgermeisterwahl 2015, weil Sie es aus Gründen der persönlichen Einkommenssicherung ablehnen, dass die Bürgermeisterwahl mit der Kommunalwahl in 2014 zusammen erfolgt?“ (Anlage 1)

 

Bgm. vom Bovert erklärt: Die voraussichtlichen Mehrkosten sind auch davon abhängig, ob der amtierende Landrat des Kreises Mettmann die komplette Wahlzeit im Amt verbleibt. Sollte dies der Fall sein, entstehen keine Mehrkosten. Außerdem sind die Mehrkosten zu berücksichtigen, die entstehen würden, wenn ich frühzeitig in Pension gehe und ein Nachfolger gewählt wird, also für 17 Monate doppelte Zahlungen zu leisten wären. Diese Mehrkosten stehen in keinem Verhältnis zu denen einer separat durchzuführenden Wahl.

 

Herr Häußler möchte wissen: „Wann kann eine Sanierung der sanitären Anlagen in der Grundschule Gruiten durch die Stadt umgesetzt werden?“ (Anlage 2)

 

Bgm. vom Bovert unterbricht kurz die öffentliche Sitzung, um Herrn Häußler Gelegenheit zu geben, den Offenen Brief der Schulpflegschaft GGS Gruiten (Anlage 3) zu erläutern.

 

Nach erfolgter Wiederherstellung der Öffentlichkeit erklärt er, die Verwaltung werde die zur Verfügung stehenden Bauunterhaltungsmittel für dieses Produkt im Haushalt prüfen und hieraus eine bestmögliche Instandsetzung finanzieren. Reichten die Mittel aber nicht aus oder sei eine Instandsetzung aufgrund unzureichender finanzieller Mittel nicht wirtschaftlich, werde die Verwaltung dem Rat einen entsprechenden Ansatz für die Haushaltsberatungen im nächsten Jahr vorlegen.