Sitzung: 04.06.2013 Rat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 1, Enthaltungen: 9
Vorlage: 51/109/2013
Beschluss:
1. Der Rat nimmt die Ausführungen zur konzeptionellen Ausgestaltung
der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundeskinderschutzgesetz vom 22.11.2011 -
BKiSchG - zur Kenntnis.
2. Zur Umsetzung der konzeptionellen Ausführungen wird
- im Stellenplan 2013 wird bei Produkt
060310 „Ambulante Hilfen“ eine neue Vollzeitstelle (EG S14) eingerichtet unter
Inanspruchnahme der seit Juli 2011 vakanten Stelle 51/3 (Aufsuchende
Jugendarbeit, EG S12) und
- im Haushaltsplan 2013 bei
Produkt 060130 „Ambulante Hilfen“ ein Sachkostenansatz von 10.000 €
eingestellt.
Protokoll:
Stv. Drennhaus zeigt sich enttäuscht, dass der Antrag der SPD-Fraktion, die Stelle für die aufsuchende Jugendarbeit bei Amt 51 zu erhalten und in 2013 nicht zu besetzen, im HFA keine Mehrheit gefunden habe. Da man den Beschlussvorschlag aber grundsätzlich mittragen könne, werde man sich heute der Stimme enthalten.
Abstimmungsergebnis:
30 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 9 Enthaltungen