Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur konzeptionellen Ausge­staltung der gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundeskinderschutz­gesetz vom 22.11.2011 - BKiSchG - zur Kenntnis.

 

2.      Zur Umsetzung der konzeptionellen Ausführungen wird

 

- im Stellenplan 2013 wird bei Produkt 060310 „Ambulante Hilfen“ eine neue Voll­zeitstelle (EG S14) eingerichtet unter Inanspruch­nahme der seit Juli 2011 vakanten Stelle 51/3 (Aufsuchende Jugendarbeit, EG S12) und

- im Haushaltsplan 2013 bei Produkt 060130 „Ambulante Hilfen“ ein Sach­kostenansatz von 10.000 € eingestellt.

 

 

 


Protokoll:

 

Die SPD-Fraktion beantragt, die Stelle für die Aufsuchende Jugendarbeit bei Amt 51 zu erhalten und in 2013 nicht zu besetzen, um diese im kommenden Jahr nicht erneut diskutieren zu müssen.

 

1. Bgo. Formella erklärt, die Einrichtung dieser Stellenressource sei zwar wünschenswert, aber aufgrund der HSK-Vorgaben nicht umsetzbar.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, den Beschlussvorschlag um einen Passus zu erweitern, nach dem die Stelle für die Aufsuchende Jugendarbeit  im Stellenplan 2013 bei Amt 51 zu erhalten sei, die in 2013 nicht besetzt werde, wird mit 9 Ja- und 11 Nein-Stimmen abgelehnt.


Abstimmungsergebnis:

 

15 Ja- Stimmen bei 5 Enthaltungen