Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1. Kindertageseinrichtung in der Bismarckstr. 10, „Am Park“

 

Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan, Kaiserstr. 8, für die Tagesein­richtung in der Bismarckstr. 10 „Am Park“ mit Förderantrag vom 29.11.2012 und Schreiben vom 28.01.2013 beantragte  Investitionsmaßnahme - Schaffung von insgesamt 24 Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (davon 6 U 3-Plätze bereits gefördert) wird ein städti­scher Zuschuss in Höhe von bis zu 1.073.460 € gewährt.

 

Die Kirchengemeinde trägt einen Eigenanteil in Höhe von 10 % des Gesamtauf­wandes, mindestens 107.346 €.

 

Eine für die Maßnahme gewährte Zuwendung des Landes (Förderung für U 3-Ausbau, „Fiskalpakt“, 1. Tranche) verringert den städtischen Zuschuss entspre­chend. Ggf. verringert sich der städtische Zuschuss um  einzusetzende Eigen­mittel der Kirchengemeinde.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den am 30.11.2012 an das Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag: 30.11.2012) für den „Fiskalpakt“, 1. Tran­che, nach erfolgter Etatisierung des städtischen Zuschusses durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 22.05.2013 gegenüber dem Landesjugendamt zu vervollständi­gen (Nachweis der Finanzierung der Maßnahme). 

 

2. Kindertageseinrichtung in der Kampstr. 70 „Nachbarsberg“ 

 

Für die von der Evang. Kirchengemeinde Haan, Kaiserstr. 8, in einem städti­schen Gebäude betriebene Tageseinrichtung in der Kampstr. 70 „Nachbars­berg“ übernimmt die Stadt Haan auf der Grundlage des Erbbaurechtsvertrages vom 28.06.1984 den Investitionsaufwand  in Höhe von insgesamt 196.354 € zur Sicherung der vorhandenen 5 Betreuungsplätze für unter Dreijährige (1. Bau­abschnitt; Aufwand in 2013: rd. 75.000 €) sowie zur Schaffung von zusätzlich 10 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige (2. Bauabschnitt; Aufwand in 2013: rd. 81.354 € und Aufwand in 2014: rd. 40.000 €).

 

Gegenüber der ersten Einplanung im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 in Höhe von 75.000 € (1. Bauabschnitt zur Sicherung der vorhandenen U 3-Betreuungs­plätze) bei Produktsachkonto 060110.531813 wird im Haushalt 2013 ein Mehraufwand von 81.354 € (2. Bauabschnitt für zusätzlich 10 U 3-Betreuungsplätze)  veran­schlagt. Der im Verwaltungsentwurf für das Planjahr 2014 bei Produktsachkonto 060110.531813 veranschlagte Betrag von 75.000 € (2. Bauabschnitt) wird um 35.000 € reduziert.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den am 15.04.2013 an das Landesjugendamt gerichteten Förderantrag (Stichtag: 15.04.2013) für den „Fiskalpakt“, 2. Tran­che, nach erfolgter Etatisierung des Investitionsaufwandes durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses am 22.05.2013 gegenüber dem Landesjugendamt zu vervollständigen (Nachweis der Finanzierung der Maßnahme). Eine durch das Land gewährte Förderung der Maßnahme reduziert den städtischen Aufwand (Zuschuss). Der Stadt Haan beauftragt die Kirchengemeinde mit der zeitgleichen Planung und Durchführung  der Gesamtmaßnahme (1. Und 2. Bauabschnitt).

 

3.  Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder von unter drei Jahren (U 3-Ausbau) - Anträge der Kindertagespflegestelle "Haaner Zwerge" auf Investitionsförderung vom 20.03.2013 und auf Übernahme des Eigenanteils durch die Stadt Haan (Eingang 10.04.2013)

 

Für die Herrichtung und Ausstattung von 8 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Großtagespflegestelle „Haaner Zwerge“ in der Hochdahler Str. 8 in Haan wird den Eheleuten Christine und Frank Labahn, Flurstr. 64 in Haan, in 2013 ein städtischer Zuschuss in Höhe von bis zu 27.500 € (Produktsachkonto 060110.531813) gewährt. Der städtische Zuschuss verringert sich um eine eventuell gewährte Zuwendung des Landes nach den Richtlinien für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Gegenüber der Einplanung im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2013 in Höhe von 17.500 € wird bei Produktsachkonto 060110.531813 ein Mehraufwand von 10.000 € veranschlagt.

 

 

 


Protokoll:

 

1. Bgo. Formella führt aus, eine Beschlussfassung per Dringlichkeit sei nach der Verlegung der Ratssitzung auf den 04.06.2013 in beiden Fällen deshalb erforderlich geworden, weil das Landesjugendamt die Ausschlussfrist 31.05.2013 gesetzt habe und die Beschlussfassung zur Vervollständigung der eingereichten Anträge auf Bezuschussung der Projekte zwingend erforderlich sei. Man laufe ansonsten Gefahr, die beantragten Landesmittel nicht zu erhalten.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig