Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

„1./  Auf der Grundlage des § 97 Abs. 3 Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Schülerfahrkostenverordnung werden die Eigenanteile für den/die 1. anspruchsberechtigte/n Schüler/in sowie alle volljährigen Schüler/innen mit Wirkung vom 01.08.2008 auf 10,80 € (bisher 9,80 €)  und für das 2. anspruchsberechtigte Kind auf 6,00 € (bisher 5,65 €) neu festgesetzt.

 

2./  Der zwischen der Stadt Haan, der Rheinischen Bahngesellschaft sowie der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr GmbH bestehende Vertrag wird mit Wirkung vom 01.08.2008 wie folgt geändert:

                        

§ 1

           

§ 3 Satz 2 und 3 wird zum 01.08.2008 wie folgt geändert:

 

In den Sätzen 2 und 3 wird der Betrag von 9,80 € auf 10,80 € ersetzt. In Satz 3 wird darüber hinaus der Betrag von 5,65 € auf 6,00 € ersetzt.

 

§ 2

 

Zu diesem Vertrag sind keine Nebenabreden erfolgt.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig