Beschluss:

 

„Die Satzung zur Begründung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB (Vorkaufsrechtsatzung) für den Bereich „Haan Mitte - Rathauskurve“ wird entsprechend dem beigefügten Entwurf beschlossen. Der Begründung zur Satzung wird zugestimmt.

 

Der Geltungsbereich der Vorkaufsrechtsatzung umfasst die Flächen zwischen der Mittelstraße im Norden, der Kaiserstraße im Osten und Süden sowie der Friedrichstraße im Westen. Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist dem anliegenden Planausschnitt zu entnehmen. Der Planausschnitt ist Bestandteil der Satzung.

 

Nach dem Liegenschaftskataster sind folgende Flurstücke von der Vorkaufsrechtsatzung berührt: Gemarkung Haan, Flur 21, Flurstücke 72, 73, 74, 354, 356, 357, 513, 551, 552, 554, 657, 684, , 818 (teilw.), 819, 820.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat möchte wissen, warum der Bereich für die Vorkaufsrechtssatzung nicht flächenmäßig größer gefasst werde.

 

Bgo. Alparslan erläutert, das Baugesetzbuch sehe vor, dass mit dem Grunderwerb in Abwägung mit den betroffenen privaten Interessen überwiegende Vorteile für die Allgemeinheit angestrebt werden müssten. Dies sei momentan aber nur für das bezeichnete Gebiet konkret möglich.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig