Protokoll:

 

Stv. Lukat verweist auf ihre schriftliche Anfrage zu einer Ersatzpflanzung mehrerer Bäume auf dem Gelände der Alten Pumpstation.

 

TA Scharf erläutert, ursprünglich sollten die Bäume in ortsnaher Position ersetzt werden. Durch einen Eigentümerwechsel sei dies nie umgesetzt worden. Nun überlege die Verwaltung mit dem neuen Eigentümer, wie eine Ersatzpflanzung umgesetzt werden könne. Sie sagt einen Bericht der Verwaltung zu gegebener Zeit im PlUA zu.

 

Auch möchte Stv. Lukat wissen, ob es im Rahmen der Sondernutzungserteilungen Auflagen gebe, die Anweisungen zur Einbringung von Werbetafeln in den öffentlichen Fußwegen enthielten. Oftmals gingen hiervon Probleme für mobilitätseingeschränkte Personen aus.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Sondernutzungen, um solche handelt es sich hier, werden grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Die Genehmigungen enthalten außerdem die Auflage, dass der Fußgängerverkehr nicht behindert werden darf. Beschwerden wird nachgegangen und im Einvernehmen mit dem Aufsteller für Abhilfe gesorgt.    

 

Stv. Rehm fragt, was die Verwaltung gegen die schnelle Verbreitung der Herkulesstaude tue und wie die Bevölkerung angemessen über ihre Gefahren informiere.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Betreffend o.g. Problematik kann seitens des Betriebshofes Haan folgendes mitgeteilt werden:

Da o.g. Problem immer wieder seitens des gesamten Medienspektrums (Zeitungen, Funk, Fernsehen, Internet) seit Jahren thematisiert worden ist, hat sich der Betriebshof der Stadt Haan des Themas folgendermaßen angenommen:

Sowohl das Straßenbegleitgrün, als auch Parkanlagen und Spielplätze in Haan werden sehr intensiv gepflegt, sodass sich die Herkulesstaude hier nicht festsetzen kann.

Auch im Bankettbereich der Wirtschaftswege und Wanderwege konnten die Herkulesstauden durch Mäh- und Schnittarbeiten in ihrer Ausbreitung weitestgehend zurückgedrängt werden.

Da auch der BRW und Straßen NRW, zumindest in publikumsträchtigen Bereichen tätig werden (Straßen NRW seit 2006 auch mit Unkrautvernichtungsmitteln) konnten auch hier die Bestände zurückgedrängt werden.

Allerdings scheitert eine völlige Ausrottung dieser Neophyten daran, dass der Aufwand an Personal und Gerät sehr hoch ist und das Land NRW, der Kreis, als auch die Kommunen, zusammenarbeiten müssen; dabei bliebe noch zu

klären, wie man mit den privaten Grundstückseigentümern umgehen will.