Beschluss:
„1. Über
die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die über die in
der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird
entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.
2. Der
Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in seiner Fassung vom
18.03.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in
der Fassung vom 29.05.2013 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche
Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Friedrichstraße und Mittelstraße
sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und Grundstücken südlich
der Straße Alter Kirchplatz. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig