Beschluss:

 

„1.   Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die über die in der Beteiligung nach § 4a (3) BauGB vorgelegten Stellungnahmen wird entsprechend dem Ergebnis der Prüfung in dieser Sitzungsvorlage entschieden.

2.  Der Bebauungsplan Nr. 51 „Friedrichstraße / Mittelstraße“ in seiner Fassung vom 18.03.2013 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Der Begründung in der Fassung vom 29.05.2013 wird zugestimmt.

Das Plangebiet befindet sich im Stadtzentrum von Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt von den Straßen Friedrichstraße und Mittelstraße sowie von den unbebauten Freiflächen des Stadtbades und Grundstücken südlich der Straße Alter Kirchplatz. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.“

 

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig