Protokoll:

 

Stv. Lukat trägt ihre Fragen zum Friedhofswesen (Anlage 1) vor:

 

1. Gibt es auf Haaner und Gruitener Friedhöfen Bestattungsfelder, in denen traditionelle Muslimische Bestattungen möglich sind? Falls nein, wäre eine entsprechende Bereitstellung möglich?

 

StVR Duske erklärt, derzeit seien muslimische Bestattungen weder in Haan noch in Gruiten möglich. Nach entsprechenden Umbaumaßnahmen wären solche aber auf dem Haaner Waldfriedhof denkbar. Die Verwaltung plane in diesem Zusammenhang, den politischen Gremien eine Vorlage zur Weiterentwicklung des Waldfriedhofes vorzulegen.

 

2. Welche Kapazitäten gibt es auf den Friedhöfen in Haan und Gruiten aktuell und wie sieht die Prognose aus aufgrund der Abnahme von Erdbestattungen mit gleichzeitiger Zunahme von Urnenbestattungen?

 

StVR Duske bestätigt den Trend von Erd- zu Urnenbestattungen und damit künftig weniger benötigte Kapazitäten für Erdbestattungen. Derzeit seien sowohl in Haan als auch in Gruiten noch ausreichende Kapazitäten vorhanden.

 

3. Welche Kosten entstehen im Haushaltsjahr 2013 durch den städtischen Friedhof, welche nicht durch Gebühren gedeckt sind?

 

StVR Duske stellt dar, dass das entsprechende Produktsachkonto für das Haushaltsjahr 2013 eine Unterdeckung von ca. 25.000 € ausweise.

 

Bgm. vom Bovert gibt zu bedenken, dass es sich bei muslimischen Bestattungsfeldern nicht um solche mit einer Bestattungsfrist handele, sondern lebenslang zur Verfügung stehen müssten.

 

Stv. Lukat trägt ihre Fragen zu den Tätigkeiten des Außendienstes des Ordnungsamtes (Anlage 2) vor:

 

1. Welche Bußgelder in welcher Höhe hatte das Ordnungsamt der Stadt Haan in 2012 für das Wegwerfen von Zigarettenkippen, Glasflaschen und ähnliches in Haan und Gruiten erhoben? Wie viele Fälle wurden in 2012 und im ersten Halbjahr 2013 geahndet?

 

2. Welche Bußgelder in welcher Höhe hatte das Ordnungsamt der Stadt Haan in 2012 für das widerrechtliche Einfahren und Parken in die Fußgängerzone erhoben? Wie viele Fälle wurden in 2012 und im ersten Halbjahr 2013 geahndet?

 

3. Wie viele Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Haan sind am Wochenende zu welchen Uhrzeiten im Einsatz? Für welche konkreten Tätigkeiten sind diese in der Zeit des Wochenmarktes eingesetzt?

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1.  Verfahren nach § 6 der Straßenordnung

Es wurden in 2012 vier Verfahren und 2013 bisher zwei Verfahren eingeleitet mit Verwarn- bzw. Bußgeldern zwischen 20 € und 50 €.  Zwei Verfahren waren einzustellen. Die Menge der unmittelbaren Ermahnungen vor Ort wurden nicht festgehalten.

 

2a) Einfahren in die Fußgängerzone

Zuständig ist die Polizei.

 

2b) Parkverstöße in Zusammenhang mit einer Fußgängerzone

2012:                          123 Verfahren                      3.690 €

2013 (1. Halbjahr):     72 Verfahren                      2.160 €

 

3. Rahmendienstplan des Außendienstes

Montag – Freitag      8.00 bis 18.00 Uhr

Samstag                    8.00 bis 14.00 Uhr

Darüber hinaus finden weitere Einsätze aus besonderem Anlass statt. Der Wochenmarkt wird innerhalb des Rahmendienstplanes abgewickelt, wobei der Marktmeister seinen Dienst mittwochs und samstags i. d. R. um 6.00 Uhr beginnt.

 

Die Anfrage der Stv. Lerch zum Fortgang der Renovierung des Brunnens am Neuen Markt (Anlage 3) beantwortet Bgm. vom Bovert dahingehend, dass die Firma Pichtemann am Mittwoch nach dem Wochenmarkt den Zaun entfernen und der Betriebshof am Donnerstag die Steine für die Brunnenumrandung liefern werde. Anschließend werde die Technik durch die Firma Wacker kontrolliert und der Brunnen gegen 14 Uhr wieder in Gang gesetzt. Die Ursache des längeren Stillstandes sei dem Umstand geschuldet, dass die seitens der Firma Pichtemann aufgetragene Beschichtung zunächst vier Wochen lang habe trocknen müssen.

 

Stv. Schneider fragt bzgl. der in der letzten Ratssitzung genehmigten Dringlichkeitsentscheidung, wie es sein könne, dass eine Dringlichkeitsentscheidung, die in einem Ausschuss getroffen werde, durch den Rat genehmigt werde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 und 4 GO NRW bezieht sich die Genehmigungsbedürftigkeit auf beide Arten von Dringlichkeitsentscheidungen (Hauptausschuss oder BM mit Ratsmitglied).

 

Stv. Drennhaus greift eine Anfrage der SPD-Fraktion aus einer BVVFA-Sitzung auf und fragt nach, wann der Fahrkartenautomat am Haaner Bahnhof in Fahrrichtung Köln durch die Deutsche Bahn installiert werde.

 

Bgo. Alparslan erklärt, noch immer keine Antwort der Deutschen Bahn erhalten zu haben und nachhaken zu wollen.

 

Stv. Bartz beklagt einen unkontrollierten Sperrmüllhaufen auf der Nordstraße.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Es handelte sich um eine "Wilde Sperrmüllablagerung", d. h. er war nicht angemeldet und die Fa. Drekopf war nicht für die Abfuhr zuständig. Nachdem uns der Sperrmüll am Donnerstag bekannt geworden ist, haben wir über die Hausverwaltung, die uns Donnerstag, Freitag und Montag die Beseitigung zugesagt hatte, dann aber nicht tätig geworden ist, die Verursacherin herausbekommen und ihr Gelegenheit zur Beseitigung gegeben. Nachdem der Sperrmüll am Mittwoch morgens bei meiner Kontrolle noch vorhanden war, ist er durch ordnungsbehördliche Maßnahmen gegen Mittag entfernt worden. Die Verursacherin wird zur Kostenübernahme herangezogen.