Beschluss:
Die am 14.08.2013 im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenrunde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Grundlage der Anlage 1 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Die am 14.08.2013 im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenrunde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Grundlage der Anlage 1 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.
einstimmig