Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die am 14.08.2013 im Rahmen der Fraktionsvorsitzendenrunde gem. § 60 Abs. 1 S. 2 GO NRW auf Grundlage der Anlage 1 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt.

 


Protokoll:

 

Stv. Janßen bemängelt das in letzter Zeit gehäufte Auftreten des Ausnahmeinstrumentes Dringlichkeitsentscheidung. Der Rat dürfe nicht zu oft umgangen werden.

 

Stv. Lemke erklärt, die vorliegende Entscheidung sei nötig gewesen, um die Wiederaufnahme des Schulbetriebes nach den Sommerferien zu ermöglichen.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig