Beschluss:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

Bzgl. der Aufbringung von Vorbeifahrstreifen für Radfahrer entlang der B 228 prüft die Verwaltung bis zur kommenden Sitzung des BVVFA, ob

 

  • durch die Umsetzung von Pflanzscheiben der Straßenbäume zusätzlicher Spielraum bei der nutzbaren Straßenbreite gewonnen werden kann,
  • halbseitiges Parken vor den Haus-Nrn. 22-44 erlaubt werden kann und
  • die Radfahrer nicht doch über die Straße geführt werden können

 

Die Parkplätze für Friedhofsbesucher entlang der Alleestr. (gegenüber Verwaltungsgebäude II) sollen erhalten bleiben.


Protokoll:

 

TA Mering eröffnet mit dem Hinweis, dass es teilweise neue bzw. erweiterte Sachstände zum Vorlagensachstand gebe.

 

So liege die Kostendifferenz zwischen der ursprünglich von Straßen.NRW gewünschten punktuellen Querungshilfe und der vom Ausschuss favorisierten Lösung an der Kaiserstraße aufgrund eines Missverständnisses mit dem Straßenbaulastträger doch höher, die Mehrkosten würden von diesem aber akzeptiert.

 

Nach dem Landesbetrieb habe inzwischen auch die Rheinbahn ihr Einverständnis bzgl. des neuen Standortes der Querungshilfe an der Eisenbahnstraße gegeben.

 

Ein einseitiger Schutzstreifen sei unter der Voraussetzung umsetzbar, dass in wesentlichen Bereichen der Alleestraße das Parken am Straßenrand untersagt werde. Davon wären auch die Parkplätze für Friedhofsbesucher gegenüber des Verwaltungsgebäudes II und einiger kleinerer Geschäfte betroffen.

Mit der Einrichtung von Schutz- bzw. Vorbeifahrstreifen entlang der B 228 gehe die Baulast auf die Stadt Haan über.

 

Auf Anregung des Stv. Holberg und des AM Schniewind wird die Verwaltung bis zur kommenden Sitzung des BVVFA prüfen, ob durch die Umsetzung von Pflanzscheiben der Straßenbäume zusätzlicher Spielraum bei der nutzbaren Straßenbreite gewonnen werden kann und ob die Radfahrer nicht doch über die Straße geführt werden können.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich

 

Parkplätze Friedhofsbesucher: 16 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung