Beschluss:

 

Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, die Regelungen zum Verbot der Benutzung von Haftmitteln in den Sporthallen der Stadt Haan so zu ändern, dass eine Hallensperrung bei wiederholten Zuwiderhandlungen nicht gegen die gesamte Handballabteilung sondern nur gegen die verantwortliche Mannschaft verhängt wird.

 

 


Protokoll:

 

a)     Hallenbelegung in den Haaner Sporthallen

 

Stv. Lukat

erläutert ausführlich ihren mit der Einladung zugestellen Antrag.

 

Nach erfolgter Diskussion

besteht auf Vorschlag von Frau 1. Bgo. Formella seitens der Ausschussmitglieder Einvernehmen, dass die Verwaltung in den kommenden Wochen im Dialog mit den Vertretern des Sports aber auch hinsichtlich der sich verändernden Bildungslandschaft mit Schulen, OGS- und Kita-Trägern den bestehenden Bedarf aufarbeitet und Optimierungsmöglichkeiten auslotet. Über das Ergebnis werde man in der nächsten Sitzung des Schul- und Sportausschusses im Januar kommenden Jahres berichten.

 

 

b)     Prüfung einer Nutzung von wasserlöslichen Haftmitteln

 

Der Vorsitzende, Herr Stv. Dr. Gräßler

weist auf den als Tischvorlage verteilten Antrag der CDU hin. Der dort aufgeführte Vorschlag wurde in der gestrigen Ratssitzung einstimmig beschlossen, so dass am 02.11.2013 ein Testspiel der DJK Unitas (1. Mannschaft) mit wasserlöslichem Harz stattfindet, so dass dieses Ergebnis, über das die Verwaltung in der Ratssitzung am 17.12.2013 berichtet, zwecks Beratung über die weitere Vorgehensweise zunächst abzuwarten sei.

 

Stv. Lukat

erläutert ihren Antrag und begrüßt den v.g. Ratsbeschluss.

 

Im Rahmen der weiteren Diskussion

wird angeregt, die Richtlinien zum Haftmittelverbot dahingehend zu modifizieren, dass im Falle einer Hallensperrung sich diese nicht automatisch gegen die gesamte Handballabteilung sondern nur gegen die verantwortliche Mannschaft richte. Probleme wurden hierbei noch in der Abstimmung des Controllings auf die Belegungsdichte und den damit einhergehenden „fliegenden Wechseln“ sowohl im Trainings- als auch Spielbetrieb gesehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Bei einer Enthaltung ergeht folgende Beschlussempfehlung