Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„Auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2012 in Höhe von 941.304,96 € wird verzichtet. Der Betrag wird der Sicherheitsrücklage der Stadt-Sparkasse Haan zugeführt.

Somit ist gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG der volle Bilanzgewinn in Höhe von 941.304,96 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.“


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert weist auf den neuen Beschlussvorschlag der Ergänzungsvorlage hin. Er danke Stv. Vossieg für einen entsprechenden Hinweis. Grund für den kompletten Verzicht  seien die Basel III-Vorgaben, wonach die Sparkassen eine Verdoppelung der Sicherungseinlagen bis zum Jahre 2019 zu bewirken hätten.


Abstimmungsergebnis:

 

38 Ja- und 4 Nein-Stimmen