Beschluss:

 

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


Protokoll:

 

Stv. Schneider beanstandet die Antwort der Verwaltung zu Frage 5 der SPD-Anfrage. Auch unter dem Vorwand der Förderung des Jugendschutzes sei die Forderung nach freiwilliger Öffnung von Taschen oder Handtaschen ein grundrechtsrelevanter Eingriff, der nicht zu tolerieren sei. Allein das Auftreten der Mitarbeiter mache gerade bei jüngeren Jugendlichen entsprechend Eindruck, so dass oft von einer Freiwilligkeit bei Öffnen der Taschen nicht gesprochen werden könne.

 

Herr Dersch versichert, das Gewaltmonopol bleibe in jedem Fall bei der Polizei.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich