Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 10, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird ermächtigt, zu gegebener Zeit in ein

Klageverfahren einzutreten.“

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert eröffnet mit dem Hinweis auf die heutige Anhörung zum geplanten Gesetz im Landtag, deren Ergebnis noch nicht bekannt sei. Morgen träfen sich die Bürgermeister des Kreises bei Düsseldorfs Oberbürgermeister Elbers. Ziel sei es, den Widerstand gegen das geplante Gesetz aufrecht zu erhalten.

 

Stv. Ruppert verdeutlicht noch einmal, dass es im Kern um die Frage gehe, ob der Ansatz der Berechnung gerecht gewählt sei. Dies sei aus den bereits dargelegten Gründen zu verneinen. Es gehe hier und heute darum, die Verwaltung für den Fall zu ermächtigen in ein Klageverfahren einzutreten, falls das Gesetz so in Kraft trete.

 

Stv. Stracke erläutert den alternativen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion (Anlage 3). Danach befürworte die SPD-Fraktion die angestrebte Klage nicht, weil das Gesetz noch gar nicht vorliege und eine Klage nur die Fronten verhärte. Gleichwohl sei der für Haan berechnete Beitrag zu hoch. Ziel müsse es sein, über Gespräche mit dem Innenminister eine Reduzierung der Forderungen zu erreichen. Es dürften nicht die Augen davor verschlossen werden, dass die hohen Soziallasten zu den Schulden vieler Städte geführt hätten, die jetzt auch auf die Solidarität Haans angewiesen seien. Das Konnexitätsprinzip müsse wieder gelten.

 

Stv. Rehm findet den SPD-Antrag unterstützenswert. Jede Fraktion sollte über ihre Landtagsabgeordneten entsprechend Druck auf die Landesregierung ausüben. Allerdings verschließe sich die GAL-Fraktion einer Klärung der Rechtmäßigkeit der geplanten Maßnahme nicht.

 

Stv. Giebels erinnert daran, dass die Stadt Haan jahrelang Solidarität mit anderen Kommunen durch den Verzicht auf die Schlüsselzuweisungen des Landes geübt habe. Die gestiegenen Kassenkredite bei den Nehmerkommunen bewiesen zudem, dass das Stärkungspaktgesetz nicht wirke. Durch die Abgabe werde die grundgesetzlich zugesicherte kommunale Selbstverwaltung Haans gefährdet. Die Berechungsgrundlage knüpfe nicht an die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Kommunen an. Angesichts vieler neuer Infrastruktur-Projekte der Nehmerkommunen sei die Frage berechtigt, ob diese überhaupt bedürftig seien. Der vorgelegte Entschließungsantrag sei reine Partei-Politik. Die Fraktion Haan müsse sich wehren.

 

Stv. Lukat erklärt, dem Beschlussvorschlag der Vorlage folgen zu wollen. Bereits heute zahle die Stadt Haan 2,1 Mio. € als Solidarumlage an den Bund.

 

Stv. Rehm betont, die GAL-Fraktion werde nur zustimmen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Als generelle Ablehnung der Solidaritätsumlage wolle man dies aber nicht verstanden wissen.

 

Stv. Stracke appelliert, den CDU-Antrag zurückzustellen, dieser könne immer noch gestellt werden. Wenn der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion eine Mehrheit finde, werde die SPD-Fraktion für den Fall des Scheiterns der Gespräche darüber nachdenken, den CDU-Antrag zu unterstützen.

 

Stv. Abel stellt für die UWG-Fraktion klar, es müsse eine Entscheidung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger Haans getroffen werden. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass Beträge nicht durch Gespräche reduziert werden könnten.

 

Da der Beschlussvorschlag der Vorlage der weitergehende ist, wird zunächst hierüber abgestimmt.


Abstimmungsergebnis:

 

32 Ja- und 10 Nein-Stimmen