Beschluss:
Die Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung bei außerhäuslichen Unterbringungen gem. den rechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) werden in der Fassung der Anlage 1mit Wirkung ab 01.01.2014 beschlossen.
Protokoll:
Die Verwaltung führt aus, dass die Richtlinien i.d.R. alle 2 Jahre zu überarbeiten seien und eine turnusmäßige Anpassung erfolge. Die letzte Aktualisierung erfolgte 2011.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig