Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Richtlinien für die Gewährung wirtschaftlicher Leistungen im Rahmen von Hilfe zur Erziehung bei außerhäuslichen Unterbringungen gem. den rechtlichen Bestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) werden in der Fassung der Anlage 1mit Wirkung ab 01.01.2014 beschlossen.

 


Protokoll:

Die Verwaltung führt aus, dass die Richtlinien i.d.R. alle 2 Jahre zu überarbeiten seien und eine turnusmäßige Anpassung erfolge. Die letzte Aktualisierung erfolgte 2011.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig