Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2014 wird die geänderte Fassung der Anlage 1 beschlossen.


Protokoll:

Es wird klargestellt, dass stadtweit nur vier Sonntagen pro Jahr geöffnet werden darf.