Sitzung: 28.11.2013 Wirtschaftsförderungs- und Liegenschaftsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Vorlage: 23/094/2013
Beschluss:
Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Jahr 2014 wird die geänderte Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Protokoll:
Es wird klargestellt, dass stadtweit nur vier Sonntagen pro Jahr geöffnet werden darf.