Beschluss:

 

Aufgrund des verschiedentlich noch bestehenden Beratungsbedarfes wird auf eine Empfehlung an den Rat verzichtet und die Beschlussfassung in dieser Sitzung angestrebt.


Protokoll:

 

Stv. Holberg stellt fest, dass die durchschnittliche Gebührensteigerung aller vorgelegten Satzungen für das kommende Jahr etwa 2,5 % betrage und in fast allen Fällen die entfallende Entnahme aus der Sonderrücklage der Grund dafür sei.

 

Stv. Drennhaus fragt, ob es Straßen gebe, die von der Reinigung befreit seien? Er möchte wissen, wie die begleitenden Kosten in solchen Fällen auf die Bürger umgelegt würden.

 

StOVR Duske erläutert, die Kosten der Kleinkehrmaschine z.B. würden auf alle Gebührenzahler umgelegt, auch wenn deren Anliegerstraßen von der Reinigung befreit seien.

 

Stv. Drennhaus sieht darin eine Ungleichbehandlung und vertritt die Ansicht, die Stadt solle einen Teil dieser Kosten selbst tragen.

 

StOVR Duske führt aus, eine Gebühr dürfe nur für eine konkrete Gegenleistung der Stadt erhoben werden. Nach neuerer Gesetzgebung sei die Erhebung der Straßenreinigungsgebühr aussetzbar. Der Rat habe sich aber seinerzeit für eine Beibehaltung der geltenden Regelung ausgesprochen.

 

Stv. Dr. Gräßler weist die Verwaltung auf eine offenbare Zahlenunrichtigkeit auf Seite 9 der Vorlage hin.

 

StOVR Duske sagt eine Prüfung bis zur Sitzung des Rates zu.


Abstimmungsergebnis:

 

einvernehmlich