Beschluss:

 

Das Haftmittelverbot wird für den Meisterschaftsspielbetrieb der 1. Herrenmannschaft der DJK Unitas Haan e.V. (Unitas) in der Sporthalle Adlerstraße bis zum Ende der Spielsaison 2014/2015 aufgehoben und die Nutzung von wasserlöslichem Haftmittel gestattet. Zwecks Umsetzung wird die Verwaltung beauftragt, eine Vereinbarung mit der Unitas auf Basis des dieser Vorlage als Anlage 5 beigefügten Entwurfs abzuschließen.

 

Gravierendes Fehlverhalten im Sinne der Ziffer 9 der Vereinbarung für eine Ausnahmeregelung zur Haftmittelnutzung (Anlage 5) liegt u.a. vor, wenn die Unitas die Kosten der Haftmittelbeseitigung nicht innerhalb von 4 Wochen begleicht.

 

 

 


Protokoll:

 

Stv. Elker erscheint der gewählte Zeitraum der Testphase zu lang.

 

Stv. Dr. Gräßler erläutert, die Verträge enthielten eine Klausel, nach der bei festgestelltem Zuwiderhandeln der Rest der Testphase komplett aufgehoben werden könne.

 

Bgm. vom Bovert äußert die Hoffnung, die Unitas werde die gegnerischen Mannschaften überzeugen können, sich entsprechend den Vorgaben der Stadt zu verhalten.

 

Stv. Stracke verleiht seinem Unbehagen Ausdruck, dass die Unitas bewusst die Unwahrheit in Bezug auf die Gegebenheiten für den Haftmitteleinsatz in anderen Hallen der Liga-Gegner dargestellt und damit Druck auf die Politik ausgeübt und die Öffentlichkeit getäuscht habe. Auch andere Städte hätten ihre Gründe für eine solche Ablehnung. Ihm fehle zudem eine Aussage der Verwaltung zu evtl. Bodenbeschädigungen bei der Harzentfernung und der Auswirkung auf die Beschaffenheit und Lebensdauer des Hallenbodens.

 

Stv. Sack erklärt für die GAL-Fraktion die Ablehnung. Nicht zuletzt das Schreiben des Handballverbandes habe große Skepsis hervorgerufen.


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen