Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Für das Kindergartenjahr 2014/15 (01.08.2014 - 31.07.2015) wird als Ergeb­nis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die in Anlage 1, Seite 31 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

-       die gegenüber dem Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014 entstehenden Veränderungen in die für die Haushaltsberatungen 2014 vorzulegende Vorlage einzuarbeiten und

-       den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2014 zu melden.

 

 

 


Protokoll:

 

Bgm. vom Bovert verweist auf die seitens der Verwaltung erstellten redaktionellen Änderungen die als Tischvorlage ausliegen (Anlage 1).


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig