Beschluss:
Für das
Kindergartenjahr 2014/15 (01.08.2014 - 31.07.2015) wird als Ergebnis der
Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes
und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NRW beschlossen, die
in Anlage 1, Seite 31 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten
Betreuungsplätzen zu bilden.
Die Verwaltung
wird beauftragt,
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die gegenüber dem Verwaltungsentwurf für den Haushaltsplan 2014
entstehenden Veränderungen in die für die Haushaltsberatungen 2014 vorzulegende
Vorlage einzuarbeiten und
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den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3
Kinderbildungsgesetz NRW fristgerecht bis zum 15.03.2014 zu melden.
Protokoll:
Bgm. vom Bovert verweist auf die seitens der Verwaltung erstellten redaktionellen Änderungen die als Tischvorlage ausliegen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig