Sitzung: 12.02.2014 Sozialausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 66/045/2014
Beschluss:
1.) Antrag der GAL-Ratsfraktion:
„Zur Beseitigung von Hemmnissen / Hindernissen im Sinne einer
barrierefreien Mobilität / Barrierefreiheit im Verkehrsraum empfiehlt der
Sozialausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss und Rat 20.000 € jährlich,
beginnend mit dem Haushalt 2014, einzustellen.
2.)
„Die
Verwaltung der Stadt Haan wird vom Sozialausschuss beauftragt, dass Mitarbeiter
des Baudezernats der Stadt Haan mindestens mit der ehrenamtlichen
Behindertenbeauftragten der Stadt Haan und eventuell weiteren erfahrenen
Ansprechpartnern kontinuierlich an einer Aufstellung der feststellbaren
Hemmnisse für eine barrierefreie Mobilität in Haan arbeiten.
Die
Verwaltung berichtet kontinuierlich in den Fachausschüssen.“
Protokoll:
In der Diskussion wird
deutlich, dass besonders zwei Punkte aus der
Stellungnahme der Verwaltung als nicht nachvollziehbar betrachtet
werden. Hierbei handelt es sich um die Ausführungen der Verwaltung zur
Lärmbelästigung durch Signalgeber an Ampelanlagen sowie zum Standort des
„Nachtbriefkastens“ am Rathaus oberhalb der Rathaustreppe. Beim
„Nachtbriefkasten“ solle die Verwaltung nochmals prüfen, ob ein barrierefreier
Standort gefunden werden kann.
Die Mehrheit der
Ausschussmitglieder hält eine kontinuierliche Erfassung aller Hemnisse und
Hindernisse und deren kontinuierliche Beseitigung für wichtig und eine
jährliche Mittelbereitstellung in Höhe von 20.000 € hierfür für richtig. Zur
Erfassung der Hemmnisse und Hindernisse hält der Ausschuss regelmäßige Begehungen
durch Ausschussmitglieder, Verwaltung, Seniorenbeirat, ehrenamtliche
Behinderten-beauftrage und ggf. weitere Fachkräfte für geeignet.
1. Bgo. Formella drückt ihr Unverständnis
über die beabsichtigte Mittelbereitstellung aus mit dem Hinweis auf die schwierige
politische Diskussion im Zusammenhang mit den freiwilligen Sozialzuschüssen,
insbesondere für den Seniorentreff der Arbeiterwohlfahrt. Sie verweist auf die
notwendige Prioritätensetzung, da an anderer Stelle dringender Mehraufwand
entstehen werde, so z. B. bei der Kindertagespflege u. a. aus dem
beabsichtigten Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz. Sie schlage vor, mit
der Erfassung zu beginnen und ein Budget dann im laufenden Prozeß zu
konkretisieren.
Abstimmungsergebnis:
zu 1. ) 10 Ja- und 5 Nein-Stimmen
zu 2.) einstimmig