Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinde­rungen eine gemeinsame Zielvereinbarung mit dem Behindertenbeauf­tragten und den Gruppierungen für Behinderte nach § 7 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Haan vom 04.12.2006 zu verhandeln und nach Vorberatung im Sozialausschuss dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, dem Behindertenbeauftragten alle relevanten Bauplanungen (Bebau­ungspläne, Verkehrsplanungen, Bauvorhaben / Bauan­träge der Stadt Haan) in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen, damit dieser die Planungen auf ihre Barriere­freiheit prüfen kann.

Gegebenenfalls reicht eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Amtes über die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften zur Barriere­freiheit aus. In Zwei­felsfragen hat der zuständige Ausschuss auf Antrag des Behindertenbeauftrag­ten zu entscheiden.

 

 

Im Anschluss wird auf Vorschlag von Stv. Pohler die Sitzung unterbrochen, um Herrn Petzold, dem Vorsitzenden des Kreissozialausschusses, die Gelegenheit zu geben sich vorzustellen und Fragen aus dem Ausschuss zu beantworten.

 

Der Vorsitzende hält fest, dass für die April-Sitzung der Verein Integral e.V. eingeladen werden soll.

 


Protokoll:

Der Vorsitzende fasst die Beratungen aus der vorherigen Sitzung des Ausschusses zusammen.

 

Bgo. Fr. Formella betont, die Zielsetzung werde im Beschlussvorschlag nochmals aufgezeigt. Der Behindertenbeauftragte und die Vereine für Behinderte seien konkret als Partner für den Abschluss der Zielvereinbarung aufgenommen worden.

Es gelte, die Haaner Situation zu beachten. In Hilden seien durch den Behindertenbeirat Ressourcen vorhanden, was in Haan so nicht der Fall wäre.

Mit dem Rechtsamt sei die Frage nach einer evtl. notwendigen Satzungsänderung abgestimmt worden, es sei keine Satzungsänderung erforderlich. Von daher könne entsprechend verfahren werden.

 

Herr Wetzel weist darauf hin, dass mit dem Verein gimme 5 inzwischen ein dritter Verein hinzugekommen sei. Er empfehle, vor Abschluss einer Vereinbarung nochmals Unterlagen zu übersenden oder ein Treffen anzusetzen.

 

Bgo. Fr. Formella stimmt zu, die Angelegenheit bei einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten zu vertiefen.

 

Stv. Pohler dankt der Verwaltung für die Ausarbeitung der Vorlage. Zum einen sei man gesetzlich verpflichtet etwas zu tun, man wolle aber auch etwas für die Behinderten erreichen. Er werbe um die Zustimmung zur Vorlage, um einen Einstieg zu finden.

Die Vorgehensweise hinsichtlich Bauplanungen könne man so akzeptieren.

Neben der Hochbau- müsse man auch die Tiefbauplanung betrachten, was z.B. behindertengerechte Übergänge angehe sowie den ÖPNV hinsichtlich eines niveaugleichen Einstiegs. Es gebe zum einen Dinge, die man selbst beeinflussen könne, aber man sollte auch versuchen auf andere Baulastträger einzuwirken.

 

Stv. Fr. Lukat bedauert, dass der Vorlage keine Stellungnahme des Behindertenbeauftragten beigefügt gewesen sei.

Aufgrund eigener Recherchen habe sie rechtliche Zweifel hinsichtlich der Möglichkeit, eine solche Zielvereinbarung ohne Abstimmung mit den Landesverbänden überhaupt abschließen zu können. Bezüglich der Dienstanweisung bitte sie um Auskunft, ob es im Rahmen der Beteiligungen schon zu Problematiken gekommen sei.

 

Herr Wetzel hält eine Zielvereinbarung nach Hildener Muster für sehr praktikabel.

Schwierigkeiten bei Bauplanungen  seien häufig nicht anhand der Pläne, sondern erst im Detail zu erkennen. Als Beispiel nenne er eine behindertengerechte Rampe zum Hallenbad. Die Beteiligung lt. Dienstanweisung laufe in den letzten Monaten regulär an, z.B. sei er bez. der öffentlichen Räume am Schulzentrum Walder Str. beteiligt worden.

 

StOVR Thal weist auf die durch § 13 BGG der Gemeinde gegebene Möglichkeit hin, entsprechende Satzungsregelungen zu treffen. Die örtlichen Vereine seien den anerkannten Verbänden gleichgestellt worden. Im Vorfeld der Satzungsaufstellung sei diese Frage mit dem Rechtsamt erörtert worden.

 

Stv. Pohler betont, der Ausschuss könne durchaus heute entscheiden. Die Zeit sei überreif, die Sache auf den Weg zu bringen, ansonsten werde man der Aufgabe nicht gerecht.

 

Stv. Fr. Lukat erwidert, sie sei nicht gegen eine Zielvereinbarung. Es sollte aber kein „Papiertiger“ geschaffen werden. Ein Verein sei schon vergessen worden, wie verhalte es sich mit anderen Vereinen, z.B. den Freunden des Friedensheim ?

 

Stv. Pohler macht darauf aufmerksam, dass die Vereine nicht namentlich im Beschlussvorschlag aufgeführt seien.

 

Der Vorsitzende verweist auf die rechtliche Klarstellung durch StOVR Thal.

 

Bgo. Fr. Formella ergänzt, dass alle im Haaner Stadtgebiet tätigen Vereine eingeladen würden, sofern heute ein Beschluss erfolge. Es gelte Transparenz zu schaffen.

Mit einer Zielvereinbarung sei eine andere Beratungsgrundlage für alle gegeben.

 

Stv. Fr. Lerch hält den Abschluss einer Zielvereinbarung für hilfreich, um zu klären, wo man stehe und wo man hinwolle. Die Hildener Vereinbarung könnte prinzipiell 1:1 übernehmen werden. Sie spreche sich dafür aus, besser vor Ort als mit Landesverbänden zu verhandeln.

 

Stv. Fr. Lukat dankt Bgo. Fr. Formella für die Klarstellung. Wenn dies rechtlich einwandfrei sei werde man den Beschluss mittragen.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig.