Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Aufgrund der nachträglichen Erkenntnisse der Verwaltung hat sich der Bürgerantrag erledigt.


Protokoll:

 

Stv. Lukat versteht die Ablehnung des Bürgerantrags im Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht. Durch eine ursprünglich falsche und inzwischen korrigierte Auskunft der Verwaltung sei der Bürgerantrag doch obsolet geworden.

 

StVR Duske macht deutlich, der Antragsteller sei über die neue Sachlage seitens der Verwaltung informiert worden. Nach der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, die auf die Haaner Satzung übertragen werden sollte, wäre der Antragsteller zur Reinigung verpflichtet gewesen. Daraus resultiere die Ablehnungsformulierung im Beschlussvorschlag. Bis Jahresende werde die Verwaltung einen Satzungsentwurf präsentieren, nachdem die Reinigungspflicht in derartigen Fällen entfalle.

 

Stv. Giebels mahnt die Verwaltung zu mehr Sensibilität im Umgang mit personenbezogenen Daten in öffentlichen Vorlagen.

 

Stv. Drennhaus schlägt eine bürgerfreundlichere Formulierung für den Bescheid vor.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig