Beschluss:

 

„1./  Der Bebauungsplan Nr. 133 „Luisenstraße / Stöcken“ ist gemäß § 2 (1) BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufzustellen.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-Mitte. Er umfasst ganz oder teilweise die Grundstücke Gemarkung Haan, Flur 27, nördlich der Grundstücke an der Bahnhofstraße und östlich der Straße „Stöcken“ sowie beidseitig der Luisenstraße. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs erfolgt durch die Planzeichnung in der Sitzungsvorlage.

2./   Den formulierten städtebaulichen Zielen gemäß dieser Sitzungsvorlage wird zugestimmt. Sie sind der weiteren Planung zu Grunde zu legen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Lukat bittet um Einzelabstimmung der beiden Punkte des Beschlussvorschlages.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1.) einstimmig

 

zu 2.) 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung