Beschluss:

 

„1.       Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 50a „Bismarckstraße/Moltkestraße“ ist gemäß § 2 (1) BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen.

2.         Dem Entwurf des Bauleitplans mit der Begründung in der Fassung vom 07.11.2008 wird zugestimmt.

 

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ortszentrums der Stadt Haan. Der räumliche Geltungsbereich wird begrenzt durch die Flächen zwischen der Bismarckstraße, der Königstraße und der Moltkestraße bis zur östlichen Grenze der Flurstücke 82 und 91, Flur 22, Gemarkung Haan. Die genaue Festsetzung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung in dieser Sitzungsvorlage.

 

3.         Der beschlossene Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Die berührten Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligen.“

 

 


Protokoll:

 

Bgo. Buckesfeld legt dar, es habe sich keine neue Sach- und Rechtslage ergeben, der TOP sei aufgrund des Beratungsbedarfes der Politik erneut auf der Tagesordnung und inhaltlich entscheidungsreif.

 

Stv. Drennhaus führt aus, die innenstadtnahe Verdichtung sei hier in Ordnung, weil der Verbrauch von Flächenreserven im Außenbereich verhindert werden müsse. Dieser Bebauungsplan sei auch aus demographischer Sicht sinnvoll, es handele sich um ein Wohngebiet für „junge Ältere“ in attraktiver Wohnlage und stelle einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung dar. Die SPD-Fraktion bleibe bei ihrem Antrag, die Abweichung von den maximalen Wohneinheiten zu streichen. Diese Begrenzung sei wirtschaftlich für einen Investor nicht nachvollziehbar. Er beantragt, den Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 1999 aufzuheben und einen entsprechenden neuen mit Einschluss des Gebietes an der Martin-Luther-Straße zu fassen. Dadurch würde den veränderten Anforderungen an dieses Gebiet Rechnung getragen.

 

Bgo. Buckesfeld erklärt, der Bauleitplan behandele keine ökonomischen Fragen des einzelnen von den Festsetzungen betroffenen Bauherren, sondern nur solche der Städtebauplanung und – entwicklung.

 

Stv. Straßburg meint, im Rahmen der Offenlegung könnte der Bürger noch einmal ausreichend eingreifen, daher werde die FDP dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen.

 

AM Dr. Pech fügt hinzu, auch aus Sicht der CDU-Fraktion handele es sich beim Vorschlag der Verwaltung um die beste denkbare Lösung, weil es sich um eine maßvolle Verdichtung handele.

 

Stv. Rehm möchte wissen, welche rechtlichen und praktischen Konsequenzen eine Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses von 1999 hätte.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert die bauplanungsrechtlichen Konsequenzen einer solchen Aufhebung.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion, den bestehenden Aufstellungsbeschluss aus dem Jahre 1999 aufzuheben und einen neuen mit Einschluss des Gebietes an der Martin-Luther-Straße und einem Wegfall der Begrenzung der maximalen Wohneinheiten aufzustellen wird mit 7 Ja- und 9 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig