Beschluss:
- Der Ausschuss macht sich den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusse 2011 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratungen in dem anliegenden Bestätigungsvermerk, der in der Sitzung von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses unterzeichnet wird, zusammen.
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat gemäß §§ 96 und 101 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011.
- Der Ausschuss empfiehlt den Ratsmitgliedern gemäß § 96 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Prüfungsamtsleiter fasst den Verlauf der Prüfung zusammen. Er weist darauf hin, dass bisher die Prüfung des Jahresabschlusses von Wirtschaftsprüfern durchgeführt wurde. Da es sich jetzt um die erstmalige Prüfung durch das Prüfungsamt handelt, wurde eine umfassende Prüfung durchgeführt. Die Berichtskoordinatorin nennt Schwerpunkte der Prüfung und erläutert den risikoorientierten Prüfansatz.
Stv. Lukat bittet um Erläuterung der auf S. 15 (weiß) dargestellten Sonstigen Rückstellungen. Zur Klarstellung gibt die zuständige Sachbearbeiterin im Nachgang folgendes zu Protokoll:
„Sonstige Rückstellung für nicht-genommenen Urlaub
Da die tariflich
Beschäftigten ihren Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres genommen haben
müssen, handelt es sich bei deren Anteil an der Rückstellung ausschließlich um
den Resturlaubsanspruch aus 2011.
Die Beamten können
Ihren Urlaub bis zum 31.12. des Folgejahres abbauen (neu bis 31.03. des
übernächsten Jahres). In 2011 handelt es sich deshalb ebenfalls ausschließlich
um den in Geld bewerteten Resturlaubsanspruch aus 2011. Zukünftig kann die
Rückstellung kumuliert 2 Jahre betreffen.
Sonstige Rückstellung für geleistete Überstunden
Überstunden können
maximal in Höhe einer Wochenarbeitszeit ausgewiesen werden. Hier ist es
unerheblich, wann die Überstunden erstmalig entstanden sind. Die Rückstellung
2011 spiegelt den Überstundenbestand zum Stichtag 31.12.2011 wieder. Hierin
können sowohl Überstunden sein, die in 2011 entstanden sind als auch Überstunden,
die aus Vorperioden kommen.“
Auf Nachfrage von Stv. Stracke zu dem Einzelfall bei den Wertberichtigungen zu den öffentlich-rechtlichen Steuerforderungen (s. 23 grün) erklärt Bgo. Formella, dass es sich hier um den in der letzten Rechnungsprüfungsausschusssitzung besprochenen Niederschlagungsfall handelt.
Zur Thematik der Darstellung der Chancen und Risiken für die Entwicklung der Stadt Haan und der z.T. unterschiedlichen Angaben weist Bgo. Formella darauf hin, dass einerseits einige Zahlen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht bekannt waren und bei der Endfassung aktualisiert wurden und andererseits Angaben von der aktuellen Endwicklung überholt wurden. Zur Darstellungsform führt sie aus, dass die Kämmerei sich an den amtlichen Mustern orientiert hat. Der Prüfungsamts-leiter nimmt die Anregung des Ausschusses auf und wird bei der nächsten Jahresabschlussprüfung den Lagebericht genauer betrachten.
Bgo. Formella weist darauf hin, dass der Jahresabschluss 2012 vor der Sommerpause eingebracht und der Bericht im 2. Halbjahr beraten werden soll.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig