Beschluss:

 

1. Die Beratung und gegebenenfalls die Entscheidung zur Mittelbereitstellung in Höhe von 40.000 € ist durch die politischen Gremien im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im HFA und Rat im März diesen Jahres durchzuführen.

 

2. Zur Durchsetzung eines durchgehenden, stadteinwärts führenden Fahrradschutzstreifens auf der Alleestraße vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Wiesenstraße, wird auf das Parken vor Haus-Nr. 22-44 verzichtet. Die vorhandene Straßenraumbreite ist für eine Kombination der geforderten Nutzungsarten nicht ausreichend.

 


 

 


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 1 Enthaltung