Protokoll:

 

Stv. Greeff spricht sich für eine Rechts-vor-Links-Regelung an der Kampstr. / Ecke Kampheider Str. aus.

 

Bgo. Buckesfeld erläutert, dass die hier vorliegende Einengung/ Verschwenkung der Fahrbahn als geeignete Maßnahme zur Verkehrssteuerung eingeführt worden sei. Eine zusätzliche Einführung einer Rechts-vor-Links-Regelung sei technisch aufgrund der Einengung nicht durchführbar.

 

Stv. Greeff beobachtet in zunehmendem Maße die Nutzung der Fußgängerzone durch PKW oder kleine LKW. Der zeitliche Rahmen des Be- und Entladens werde dabei regelmäßig überschritten. Hier sei dringende Abhilfe in Form von strengeren Kontrollen geboten.

 

Bgo. Buckesfeld sagt eine Abstimmung innerhalb der Verwaltung und eine Stellungnahme zur Niederschrift zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung: Der Außendienst führt ständig Kontrollen des Lieferverkehrs in der Fußgängerzone durch. Eine Überschreitung des zeitlichen Rahmens für Be- und Entladen wurde mit Ausnahme eines / einer Betroffenen nicht festgestellt. Hiermit verbundene Ord-nungswidrigkeiten werden laufend verfolgt.

 

Zur Umsetzung des 10-Punkte-Klimaschutzprogrammes fragt Stv. Drennhaus an, ob der Verwaltung bekannt sei, dass das Deutsche Institut für Urbanistik hierfür Zuschüsse gewähre.

 

Bgo. Buckesfeld wünscht sich hierzu detaillierte Informationen.

 

Stv. Dürr berichtet, die Deutsche Bahn fördere im Rahmen ihres Börsenganges die behindertengerechten Ausbauten von Bahnhöfen und möchte wissen, ob die Stadt Haan sich für das Objekt Bahnhof Gruiten zu bewerben gedenke.

 

Bgo. Buckesfeld betont, dieses Förderprogramm der Deutschen Bahn sei der Verwaltung bislang nicht bekannt und verspricht eine weitere Recherche bzgl. Bewerbungsvoraussetzungen etc.

 

Stv. Dürr berichtet weiter, die Deutsche Bahn suche Paten für S-Bahnhöfe und möchte wissen, ob die Verwaltung dies auch für den S-Bahnhof Gruiten vorsehe.

 

Bgo. Buckesfeld führt aus, die Verwaltung sei nicht Herr des Verfahrens und dieser Sachverhalt genieße keine Priorität in der Abarbeitung.

 

Angesichts des zunehmenden Umfanges der Anfragen erinnert Bgo. vom Bovert an die Regelungen in der Geschäftsordnung des Rates (§ 9) und bittet künftig um Beachtung.