Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Haan folgenden Beschluss:

 

1. Der Rat der Stadt Haan betrachtet die Kindertagespflege als unverzichtbares Betreuungsangebot in Haan. Dieses Angebot gilt es langfristig zu sichern.

 

2. Der Rat der Stadt Haan beschließt, bei in Kraft treten des Zuzahlungsverbotes (Änderung des §23 im KiBiz) zum 01.08.2014 die Förderleistung von derzeit 4,50 € je Kind und Betreuungsstunde um 1,50 € auf 6,00 € je Kind und Betreuungsstunde mit Wirkung ab 01.08.2014 zu erhöhen.

 

3. Bei Produkt 060130 - Kindertagespflege -, Aufwandsart Transferaufwendungen, wird der Ansatz für 2014 anteilig für die Zeit ab 01.08.2014 um 73.000 € und für die Planjahre 2015 - 2020 um jeweils 175.000 € pro Jahr auf den bestehenden Ansatz erhöht. Dieser Mehraufwand in 2014 wird mit einem Sperrvermerk versehen.

Mit in Kraft treten des Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz betreffend das Zuzahlungsverbot im Bereich der Kindertagespflege, voraussichtlich zum 01.08.2014, gilt der Sperrvermerk als aufgehoben. Bei einer abweichenden gesetzlichen Regelung ist ein Dringlichkeitsbeschluss herbeizuführen.


Protokoll:

 

AM Frau Tappen erläutert den Antrag.

 

In der nachfolgenden Sitzungsunterbrechung machen die anwesenden Kindertagespflegepersonen die existenzbedrohenden Auswirkungen der KiBiz-Revision (insb. Zuzahlungsverbot) deutlich.

 

Nach Wiederherstellung der öffentlichen Sitzung plädiert die Verwaltung dafür, die beantragte Zuzahlung in Höhe von 6 € in den Haushalt einzuplanen, da die Tagespflegeplätze (U3-Plätze) dringend benötigt würden, Eltern Betreuungssicherheit und Tagespflegepersonen Planungssicherheit benötigen würden. Es sei mit Mehrkosten von 175.000 € pro Jahr (2014 anteilig 73.000 €) zu rechnen, die entsprechend in den Haushaltsplan ab 2014 einzuarbeiten seien. Die Verwaltung legt dazu einen den Antrag erweiternden Beschlussvorschlag vor (Ziffer 3. sowie Zusatz). Auf Nachfrage der SPD-Fraktion erläutert die Verwaltung, die Zuzahlung sei mit der Interessengemeinschaft Kindertagespflege abgestimmt und beinhalte keinen Mietkostenzuschuss.  Über Sonderfälle mit erweitertem Zuschussbedarf werde informiert und es seien in diesen Fällen ggf. gesonderte Regelungen zu treffen.

 

Im Ausschuss besteht Konsens, den Beschlussvorschlag - auf Antrag der FDP-Fraktion erweitert um einen Sperrvermerk  - mitzutragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig