Beschluss:
Der Jahresabschluss 2011 der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.
Der im Haushaltsjahr 2011 entstandene Jahresfehlbetrag von 1.158.360,10 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.
Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011.
Protokoll:
1. stellvertretender Bürgermeister Stv. Mentrop übernimmt die Sitzungsleitung. Nach erfolgter Abstimmung übergibt er diese wieder an Bgm. vom Bovert.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
(Bgm. vom Bovert hat nicht an der Abstimmung teilgenommen)