Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Sh. amtliche Niederschrift (Anlage 1)


Protokoll:

 

Sh. amtliche Niederschrift (Anlage 1)

 

Ergänzung:

 

Die Vertrauensperson der Partei „Die Linke“ erläutert, dass nach deren Satzung eine Beschlussfassung von zwei Personen vorgenommen werden kann.

STORR Rennert antwortet hierauf, dass gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 Kommunalwahlgesetz eine geheime Abstimmung bei der Aufstellung der Wahlvorschläge vorgeschrieben ist und dies bei einer Abstimmung von zwei Personen nicht gewährleistet sei.

 

Die Stv. Giebels und Rehm fragen nach, ob die Partei „Die Linke“ durch das Wahlamt auf die gravierenden Mängel hingewiesen wurde und ob man sich die Rechtsauffassung habe bestätigen lassen.

 

StORR Rennert antwortet, der Kreiswahlleiter und das MIK NRW teilen die Rechtsauffassung. STOAR Skroblies führt weiter aus, dass er unmittelbar telefonisch Kontakt zu den Vertrauenspersonen und dem Wahlvorschlagsträger aufgenommen und sie über die Mängel und deren Folgen informiert habe. Eine Heilung sei aber ausgeschlossen gewesen, weil die Wahlvorschläge erst kurz vor Ende der Einreichungsfrist am 07.04.2014, vormittags, eingereicht wurden.

 

Nach der Beschlussfassung durch den Wahlausschuss weist  StOAR Skroblies darauf hin, das gegen den Beschluss des Wahlausschusses schriftlich oder zur Niederschrift Beschwerde eingelegt werden kann. Die Frist beträgt drei Tage gerechnet von der Beschlussfassung an.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Sh. amtliche Niederschrift (Anlage 1)