Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 1, Enthaltungen: 19

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Haan spricht sich für die schnellstmögliche, bedarfsorientierte Beseitigung des Unterbringungsdefizits für Asylbewerber aus.

2.    Hierzu soll aus baulicher Sicht das Szenario 2 – „PROVISORIEN“ umgesetzt werden. Dazu sind die Standorte „Provisorium ehemalige Musikschule Dieker Str.“ und „Kampheider Straße“ baulich umzusetzen.

3.    Dabei sind zur Beschleunigung der Umsetzung alle Möglichkeiten für vergaberechtliche Erleichterungen auszuschöpfen.

4.    Zur Vorbereitung weiterer Bedarfsdeckung über das Szenario 2 hinaus sind die notwendigen Maßnahmen für die Aktivierung der Standorte Neandertalweg und Ellscheid III zu ergreifen, die ohne Budgetbereitstellung möglich sind (Einholung Befreiung, interne Planung).

 

 

 


Protokoll:

 

Nach einer kurzen Einleitung, in der Stv. Lukat beklagt, dass ihre Anträge zur Erstellung eines Gesamtunterbringungskonzeptes seit 2 Jahren abgelehnt worden seien, erhält sie Gelegenheit ihre anhängigen Anträge zu erläutern.

 

Um die Frage zu klären, ob auch die Antragsziffer 5 im öffentlichen Teil – wie von Stv. Lukat beantragt – beraten werden soll, stellt Bgm. vom Bovert die Nichtöffentlichkeit her.

 

Bgm. vom Bovert legt dar, die Sache sei naturgemäß nicht-öffentlich zu behandeln, da es sich um eine Grundstücksangelegenheit handele und sonst das Risiko einer Preistreiberei durch Konkurrenten bestehen könne.

 

Stv. Lukat widerspricht, da sie davon ausgehe, dass die Stadt für das in Rede stehende Grundstück das Vorkaufsrecht besitze.

 

Der Antrag der Stv. Lukat die Antragsziffer 5 ihres Antrages in öffentlicher Sitzung zu behandeln wird mit 1 Ja- und 41 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Die Antragsziffer 5 selbst

 

„Die Stadtverwaltung Haan wird beauftragt, mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW (BLB NRW) als Eigentümerin der Landesfinanzschule Haan Kontakt aufzunehmen, um über die Anmietung von demnächst freigezogenen Internatsräumlichkeiten zur Unterbringung von ca. 40 Menschen für max. 2 Jahre zu verhandeln und bei positivem Bescheid vorzubereiten. Zum Gesamtareal der Landesfinanzschule wird die Stadtverwaltung Haan beauftragt, Kaufverhandlungen mit dem BLB NRW aufzunehmen.“

 

wird mit 1 Ja- und 41 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Stv. Stracke bittet darum, die übrigen Antragsziffern ebenfalls zurückzuweisen und verweist auf einen entsprechenden Beschluss des Sozialausschusses, den der HFA bestätigt habe.

 

Die folgenden Anträge der Stv. Lukat werden in Gesamtheit abgestimmt und mit 1 Ja- und 41 Nein-Stimmen abgelehnt:

 

„1. Es werden vom Rat der Stadt Haan am 06.05.2014 nur Provisorien beschlossen, um dem akuten Unterbringungsnotstand von Flüchtlingen Abhilfe zu schaffen. Über langfristige und dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge wird im Rahmen eines Gesamtunterbringungskonzeptes im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern bis zum 30.11.2014 ein Beschluss des Rates der Stadt Haan erfolgen.

 

2. Nachfolgende Provisorien für eine Übergangszeit von max. 2 Jahren werden beschlossen:

- Räume der ehemaligen OGS, Bachstraße zur Unterbringung von 20 Menschen

- Reaktivierung des Standortes Neandertalweg 4 mit elementiertem Leichtbau (Metall), Wohncontainer zur Miete für 30 Menschen

 

3. Das Provisorium Ellscheid II mit elementiertem Leichtbau (Metall), Wohncontainer zum Kaufen für 30 Menschen wird als zusätzliche Unterbringungsmöglichkeit für ca. 5 Jahre beschlossen und dann die Dauerlösung Ellscheid I, welche seit 1992 im Bestand ist und als abgängig von der Substanz zu bezeichnen ist, ablösen.

 

4. Der Freizug der Häuser Gräfrather Str. 4,6 und Elberfelder Str. 157,166, welche zur Unterbringung von ca. 35 Menschen (vor allem Familien mit Kindern) geeignet sind, wird bis zum 31.12.2014 verschoben.

 

6. Die Stadtverwaltung Haan wird beauftragt, zur Vorbereitung eines Gesamtunterbringungskonzeptes die kurz-, mittel- und langfristigen Möglichkeiten zur Kontingentierung von Flüchtlingswohnungen im sozialen Wohnungsbau aufzuzeigen, d.h. bei bereits in Haan vorhandenen und zukünftig entstehenden sozialen Wohnungsbauten, bzw. bei Bebauungsplanverfahren, so dass flächendeckend auf dem Stadtgebiet dezentrale kleinteilige Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind, um Integration gerade von Familien, die länger in Haan bleiben werden zu ermöglichen und einer Ghettoisierung entgegenzuwirken.“

 

Stv. Holberg bittet für die CDU-Fraktion darum, zu Pkt. 2 des ursprünglichen Beschlussvorschlages differenziert abzustimmen und begründet dies damit, dass man sich zunächst mit allen Betroffenen eingehend austauschen wolle, um eine möglichst allgemein anerkannte Lösung für alle Belange zu finden.

 

Stv. Stracke erklärt für die SPD-Fraktion, man wolle eine schnelle und möglichst langfristige Unterbringung der Flüchtlinge erreichen. Hierzu schlägt er vor, die Verwaltung möge eine extern moderierte Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt initiieren, in der es nicht um die Ob- sondern die Wie-Frage zur Unterbringung von Flüchtlingen an den verschiedenen vorgesehenen Standorten gehen solle.

 

Stv. Ruppert zeigt sich skeptisch, dass eine solche Veranstaltung zu einer allgemeinen Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung führen werde und streicht heraus, dass der heutige Beschluss noch keine endgültige Entscheidung für die einzelnen Standorte darstelle, da vor allem planungsrechtlich noch nicht alle Details besprochen seien.

 

Stv. Sack empfindet es als peinlich, über Provisorien abzustimmen und bezeichnet dies als kein menschenwürdiges Unterbringen von Flüchtlingen. Es sei inzwischen zu einer zweifelhaften Tradition in der Haaner Politik geworden, wichtige Entscheidungen auf die lange Bank zu schieben. Die GAL-Fraktion setze sich für Bürgerbeteiligung in Form von Bürgerversammlungen ein, in denen die Not der Flüchtlinge im Vordergrund stehen und Lösungsmöglichkeiten als Paket angeboten werden sollen. Auch die Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements in dieser Frage müsse ausdrücklich herausgearbeitet werden. Der Bürgermeister sei aufgerufen eine solche Veranstaltung so zeitnah vorzubereiten, dass diese noch vor den Sommerferien stattfinden könne.

 

Stv. Giebels vertritt die Auffassung, dass Sicherheit und Ordnung die ersten Gedanken seien, welche die Bürgerinnen und Bürger beschäftigten, wenn es um geplante Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in unmittelbarer Nähe zu ihren Wohnungen gehe. Das Vorbringen des Kleingartenvereins sei aber anderer Natur. Diese seien per Pachtvertrag ein Vertragspartner der Stadt und hätten die Sorge, dass viele potentielle Pächter keine Parzelle anmieteten, weil man die Entwicklung in Bezug auf die Ansiedlung von Flüchtlingen lieber abwarten wolle. Den Pachtzins müsse der Verein aber trotzdem erbringen. Aus seiner Sicht bestehe kein Zeitdruck und man könne sich in aller Ruhe mit den Kleingärtnern besprechen und gemeinsame Lösungen erarbeiten.

 

Stv. Stracke stört sich am allgemeinen Umgang mit Flüchtlingen. Man müsse ein Konzept verfolgen, in welchem diese Menschen in unsere Gesellschaft integriert würden.

 

Stv. Abel erklärt für die UWG-Fraktion, die Unterbringung der Flüchtlinge sei auch eine gesamtheitliche Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger.

 

Stv. Lukat lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung wegen der fehlenden Geamtkonzeption ab. Darüber hinaus sollte der Dialog nicht nur mit den Kleingärtnern sondern auch mit den Anwohnern der Diekerstr. und der Familie Köhler gesucht werden.


Abstimmungsergebnis:

 

zu 1) einstimmig

 

zu 2) 22 Ja- und 1 Nein-Stimme bei 19 Enthaltungen

 

zu 3) 41 Ja- und 1 Nein-Stimme

 

zu 4) 41 Ja- und 1 Nein-Stimme