Sitzung: 15.05.2014 Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 61/169/2014
Beschluss:
„1. Dem Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 120 „Westliches Heidfeld“ i. d. F. vom 16.04.2014 mit der
Begründung in der Fassung vom 15.04.2014 wird zugestimmt.
Das Plangebiet befindet sich in
Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke
der Gemarkung Haan, Flur 2, Nrn. 519, 552, 553, 618, 628, 629, 799, 800, 801,
822, 830, 833, 927 und 928. Die genaue Festlegung des räumlichen
Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
2. Der Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und den nach
Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
3. Dem Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans
im Bereich "Westliches Heidfeld" i. d. F. vom 11.04.2014 mit der
Begründung in der Fassung vom 15.04.2014 wird zugestimmt.
Das
Plangebiet liegt ca. 2 km westlich des Haaner Zentrums. Es umfasst in der
Gemarkung Haan, Flur 2 die Flurstücke 519, 552, 553, 618, 628, 629, 927, 928
sowie in Teilen 799, 801, 822, 830 und 833. Die genaue Festlegung des
räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.
4. Der Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und den nach
Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen ist gemäß § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.“
Protokoll:
Stv. Rehm bittet ausdrücklich sicherzustellen, dass sich hier keine Gastronomiebetriebe ähnlich der Entwicklung an der Landstraße ansiedeln können. Im Übrigen lehne die GAL-Fraktion die Planung aber wegen des zusätzlichen Flächenverbrauches ab.
Abstimmungsergebnis:
17 Ja- und 2 Nein-Stimmen