Beschluss:

 

„1.   Dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 120 „Westliches Heidfeld“ i. d. F. vom 16.04.2014 mit der Begründung in der Fassung vom 15.04.2014 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet befindet sich in Haan-West. Der räumliche Geltungsbereich umfasst ganz oder teilweise die Flurstücke der Gemarkung Haan, Flur 2, Nrn. 519, 552, 553, 618, 628, 629, 799, 800, 801, 822, 830, 833, 927 und 928. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

2.    Der Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

3.    Dem Entwurf der 29. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich "Westliches Heidfeld" i. d. F. vom 11.04.2014 mit der Begründung in der Fassung vom 15.04.2014 wird zugestimmt.

       Das Plangebiet liegt ca. 2 km westlich des Haaner Zentrums. Es umfasst in der Gemarkung Haan, Flur 2 die Flurstücke 519, 552, 553, 618, 628, 629, 927, 928 sowie in Teilen 799, 801, 822, 830 und 833. Die genaue Festlegung des räumlichen Geltungsbereiches erfolgt durch die Planzeichnung.

4.    Der Planentwurf mit der zugehörigen Begründung und den nach Einschätzung der Stadt Haan wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen  ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.“

 

 


Protokoll:

 

Stv. Rehm bittet ausdrücklich sicherzustellen, dass sich hier keine Gastronomiebetriebe ähnlich der Entwicklung an der Landstraße ansiedeln können. Im Übrigen lehne die GAL-Fraktion die Planung aber wegen des zusätzlichen Flächenverbrauches ab.


Abstimmungsergebnis:

 

17 Ja- und 2 Nein-Stimmen