Beschluss:
1. Die
Kindertageseinrichtungen
a) „Haus für
Familien", Kindertagesstätte & Nachbarschaftstreff - Familienzentrum
Haan-Ost, Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann
gGmbH) und
b) Integrative
Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Str. 1, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)
werden unter
Berücksichtigung der Auswahlkriterien
I. Anzahl und
Anteil beitragsfreier Kinder/Eltern
II. Anzahl und
Anteil Kinder mit Sprachförderbedarf
III.
Einrichtungsgröße/Platzzahl, Bedarf/Wirkungsgrad im Untersuchungsgebiet
und deren
Gewichtung gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Regierungsentwurfs zur
Änderung des Kinderbildungsgesetztes (KiBizE) als plusKITA-Einrichtungen
anerkannt, als solche in die Jugendhilfeplanung /
Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Haan aufgenommen und mit jeweils
25.000 € je Kindergartenjahr durch das Land gefördert.
2. Die
Kindertageseinrichtungen
a) Integrative
Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Str. 1, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH),
b) Integrative Kindertagesstätte
„Bollenberger Busch“, Bollenberger Busch 29, 42781 Haan (Träger: AWO
Kreisverband Mettmann gGmbH),
c) Evangelischer
Kindergarten und Tagesstätte Nachbarsberg, Kampstr. 70, 42781 Haan (Träger:
Evangelische Kirchengemeinde Haan),
d) „Haus für
Familien", Kindertagesstätte & Nachbarschaftstreff - Familienzentrum
Haan-Ost, Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann
gGmbH),
e) Alleezwerge,
Städtisches Familienzentrum Haan, Alleestr. 8, 42781 Haan (Träger: Stadt Haan) und
f) Evangelischer
Kindergarten, Kurze Str. 4, 42781 Haan (Träger: Evangelische Kirchengemeinde
Haan)
werden unter
Berücksichtigung des Auswahlkriteriums
I. Anzahl Kinder
mit Sprachförderbedarf
gemäß § 16 b in
Verbindung mit § 21 b des Regierungsentwurfs zur Änderung des
Kinderbildungsgesetztes (KiBizE) als Einrichtungen mit zusätzlichem
Sprachförderbedarf anerkannt, als solche in die Jugendhilfeplanung /
Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Haan aufgenommen und mit jeweils
5.000 € je Kindergartenjahr durch das Land gefördert.
3. Die Verwaltung
wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die
entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b des Regierungsentwurfs zur
Änderung des KiBiz zu gewähren.
4. Die
Anerkennung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des
Kindergartenjahres 2016/17 am 31.07.2017. Für das Kindergartenjahr 2017/18 und
folgende ist ein erneutes Anerkennungsverfahren im Rahmen der
Jugendhilfeplanung durchzuführen.
5. Die
Beschlussfassung zu den Nummern 1-4 erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens
der angekündigten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014.
Protokoll:
Nach einleitenden Worten durch die Verwaltung fragt die CDU-Fraktion an, ob sich die im Beschluss vorgesehene Befristung auf 3 statt der im Gesetz vorgesehenen in der Regel 5 Jahre auf die Fördersumme auswirke. Die Verwaltung erläutert, dass eine von der Regel abweichende Befristung unschädlich sei. AM Gering fragt an, welches Argument im Ranking „plusKITA“ im Vergleich mit der städtischen KiTa „Alleezwerge“ für die KiTa „Käthe-Kollwitz-Straße“ gesprochen habe. AM Bachmann-Blumenrath erklärt, die AG 78 habe dies aufgrund der anstehenden Veränderungen in der KiTa-Landschaft (Neubau eines städtischen Gebäudes für eine KiTa mit Integration der städtischen KiTa am Standort Bollenberg) vorgeschlagen. Es erfolgt die Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig