Beschluss:

 

1. Die Kindertageseinrichtungen

 

a) „Haus für Familien", Kindertagesstätte & Nachbarschaftstreff - Familienzentrum Haan-Ost, Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH) und

b) Integrative Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Str. 1, 42781 Haan  (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH)

 

werden unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien

 

I. Anzahl und Anteil beitragsfreier Kinder/Eltern

II. Anzahl und Anteil Kinder mit Sprachförderbedarf

III. Einrichtungsgröße/Platzzahl, Bedarf/Wirkungsgrad im Untersuchungsgebiet

 

und deren Gewichtung gemäß § 16 a in Verbindung mit § 21 a des Regierungsentwurfs zur Änderung des Kinderbildungsgesetztes (KiBizE) als plusKITA-Einrichtungen anerkannt, als solche in die Jugendhilfeplanung / Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Haan aufgenommen und mit jeweils 25.000 € je Kindergartenjahr durch das Land gefördert. 

 

2. Die Kindertageseinrichtungen

 

a) Integrative Kindertagesstätte der AWO, Käthe-Kollwitz-Str. 1, 42781 Haan  (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH),

b) Integrative Kindertagesstätte „Bollenberger Busch“, Bollenberger Busch 29, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH),

c) Evangelischer Kindergarten und Tagesstätte Nachbarsberg, Kampstr. 70, 42781 Haan (Träger: Evangelische Kirchengemeinde Haan),

d) „Haus für Familien", Kindertagesstätte & Nachbarschaftstreff - Familienzentrum Haan-Ost, Am Bandenfeld 110, 42781 Haan (Träger: AWO Kreisverband Mettmann gGmbH),

e) Alleezwerge, Städtisches Familienzentrum Haan, Alleestr. 8, 42781 Haan (Träger: Stadt Haan) und

f) Evangelischer Kindergarten, Kurze Str. 4, 42781 Haan (Träger: Evangelische Kirchengemeinde Haan)

 

werden unter Berücksichtigung des Auswahlkriteriums

 

I. Anzahl Kinder mit Sprachförderbedarf

 

gemäß § 16 b in Verbindung mit § 21 b des Regierungsentwurfs zur Änderung des Kinderbildungsgesetztes (KiBizE) als Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf anerkannt, als solche in die Jugendhilfeplanung / Kindertagesstättenbedarfsplanung der Stadt Haan aufgenommen und mit jeweils 5.000 € je Kindergartenjahr durch das Land gefördert. 

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den insoweit anerkannten Kindertageseinrichtungen die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b des Regierungsentwurfs zur Änderung des KiBiz zu gewähren.

 

4. Die Anerkennung gilt für einen Zeitraum von drei Jahren bis zum Ende des Kindergartenjahres 2016/17 am 31.07.2017. Für das Kindergartenjahr 2017/18 und folgende ist ein erneutes Anerkennungsverfahren im Rahmen der Jugendhilfeplanung durchzuführen.

 

5. Die Beschlussfassung zu den Nummern 1-4 erfolgt vorbehaltlich des Inkrafttretens der angekündigten Revision des Kinderbildungsgesetzes zum 01.08.2014.

 


Protokoll:

 

Nach einleitenden Worten durch die Verwaltung fragt die CDU-Fraktion an, ob sich die im Beschluss vorgesehene Befristung auf 3 statt der im Gesetz vorgesehenen in der Regel 5 Jahre auf die Fördersumme auswirke. Die Verwaltung erläutert, dass eine von der Regel abweichende Befristung unschädlich sei. AM Gering fragt an, welches Argument im Ranking „plusKITA“ im Vergleich mit der städtischen KiTa „Alleezwerge“ für die KiTa „Käthe-Kollwitz-Straße“ gesprochen habe. AM Bachmann-Blumenrath erklärt, die AG 78 habe dies aufgrund der anstehenden Veränderungen in der KiTa-Landschaft (Neubau eines städtischen Gebäudes für eine KiTa mit Integration der städtischen KiTa am Standort Bollenberg) vorgeschlagen. Es erfolgt die Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig