Beschluss:

 

1. „Der Rat der Stadt bildet folgende Ausschüsse:

 

·         Haupt- und Finanzausschuss (Pflichtausschuss, HFA)

·         Rechnungsprüfungsausschuss (Pflichtausschuss, RPA)

·         Jugendhilfeausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 71 SGB VIII i.V. m. § 4 AG KJHG, JHA)

·         Wahlausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 2 (1)  KWahlG, WahlA)

·         Wahlprüfungsausschuss (sondergesetzlicher Ausschuss, § 40 KWahlG, WahlprA)

·         Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA)

·         Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport (BKSA)

·         Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus (WLSTA)

·         Sozial- und Integrationsausschuss (SIA)

·         Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten (BVFOA)

·         Unterausschuss ÖPNV (angesiedelt beim Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr, UA ÖPNV)

·         Unterausschuss Städtepartnerschaften (angesiedelt beim Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport, UA StP)

·         Unterausschuss Organisation, Personal und Controlling (angesiedelt beim Haupt- und Finanzausschuss, UA OPC)

 

 

2. Die Zahl der Ausschusssitze in diesen Ausschüssen beträgt:

 

Haupt- und Finanzausschuss                                                                              17 Sitze

Rechnungsprüfungsausschuss                                                                          15 Sitze

Jugendhilfeausschuss                                                                                           15 Sitze

Wahlausschuss                                                                                                       10 Sitze

Wahlprüfungsausschuss                                                                                      15 Sitze

Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr                                  17 Sitze

Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport                                                           17 Sitze

Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing

und Tourismus                                                                                                         17 Sitze

Sozial- und Integrationsausschuss                                                                     17 Sitze

Ausschuss für Bau, Vergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegen-

heiten                                                                                                                         17 Sitze

Unterausschuss ÖPNV                                                                                          11 Sitze

Unterausschuss Städtepartnerschaften                                                             11 Sitze

Unterausschuss Organisation, Personal und Controlling                               11 Sitze

 

3. Der Rat der Stadt Haan fordert die Verwaltung auf, einen qualifizierten und beratungsfähigen Entwurf einer neuen Zuständigkeitsordnung bis zur 1. Sitzung des Rates nach der Sommerpause 2014 vorzulegen. Darin werden auch die Querschnittsthemen „Inklusion“ und „Demographie“ einem Ausschuss federführend zugewiesen.“

 


Protokoll:

 

Stv. Dürr erklärt, es gebe einen gemeinschaftlichen Antrag aller Fraktionen und des Stv. Abel (Anlage 1). Ungeklärt seien die Zuordnung des Unterausschusses für Städtepartnerschaften (Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport oder Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Liegenschaften, Stadtmarketing und Tourismus) und die Anzahl der Mitglieder von Wahl- und Wahlprüfungsausschuss.

 

In diesem Zusammenhang verweist Bgm. vom Bovert auf das Begehren der Waldorfschule, einen beratenden Sitz im neuen Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zu erhalten.

 

Hierzu besteht Einvernehmen.

 

Auf Nachfrage von Stv. Lerch erläutert StORR Rennert, dass sich die Besetzung eines Unterausschusses nicht zwangsläufig aus den Mitgliedern des übergeordneten Ausschusses zusammensetzen müsse. Hier sei der Rat in seiner Entscheidung frei.

 

Stv. Ruppert empfiehlt, die als Unterausschuss-Mitglieder vorgesehenen Vertreter als stellvertretende Ausschussmitglieder des übergeordneten Ausschusses vorzusehen.

 

Im weiteren Verlauf der Beratung einigt man sich einvernehmlich darauf,

 

  • die Anzahl der Mitglieder von Wahlausschuss bzw. Wahlprüfungsausschuss auf 10 bzw. 15 festzulegen
  • dass die Unterausschüsse 11 Mitglieder haben sollen
  • dass der Unterausschuss Städtepartnerschaften dem Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport zugeordnet wird    und
  • dass bei Sitzungen des Unterausschusses Organisation, Personal und Controlling stets ein Vertreter des Personalrates und die Gleichstellungsbeauftragte anwesend sein sollen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig